Diese Kostenbeiträge fallen an

Diese Kostenbeiträge fallen an

Kostenbeiträge für Kinder unter 3 Jahren:

GrundleistungenZeitKostenbeitrag
1. Vormittagsplatz7 bis 12 Uhr177,20 €/Monat
2. Erweiterter Halbtagsplatz7 bis 14 Uhr213,10 €/Monat
3. Ganztagsplatz7 bis 16.30 Uhr274,30 €/Monat
ZusatzleistungenKostenbeitrag

1. Mittagessenspauschale

5-Tage-Woche
4-Tage-Woche
3-Tage-Woche
2-Tage-Woche

€/mtl.

80,00
64,00
48,00
32,00

2. Zusätzliche Betreuungszeit für die Betreuung während der Schließungszeiten in den Sommerferien

2.1 vormittags 7.00 – 12.00 Uhr
2.2 erweiterte 7.00 – 14.00 Uhr


€/wöchentl.


53,80
79,10

3. Zubuchung der Betreuungszeit nur in Notfällen

3.1 (12.00 – 14.00 Uhr)
3.2 (12.00 – 16.30 Uhr)
3.3 (14.00 – 16.30 Uhr)
Mittagessen

€/tägl.

21,10
47,50
26,40
5,00

Kostenbeiträge für Kinder ab 3 Jahren:

GrundleistungenZeitKostenbeitrag
1. Vormittagsplatz7 bis 12 Uhrohne Kostenbeitrag
2. Erweiterter Halbtagssplatz7 bis 14 Uhr26,40 €/mtl.
3. Erweiterter Ganztagsplatz7 bis 16.30 Uhr92,40 €/mtl.
ZusatzleistungenKostenbeitrag

1. Mittagessenspauschale

5-Tage-Woche
4-Tage-Woche
3-Tage-Woche
2-Tage-Woche

€/mtl.

80,00
64,00
48,00
32,00

2. Zusätzliche Betreuungszeit für die Betreuung während der Schließungszeiten in den Sommerferien

2.1 vormittags 7.00 – 12.00 Uhr
2.2 erweiterte 7.00 – 14.00 Uhr

 

€/wöchentl.

44,80
66,50

3. Zubuchung der Betreuungszeit nur in Notfällen

3.1 (12.00 – 14.00 Uhr)
3.2 (12.00 – 16.30 Uhr)
3.3 (14.00 – 16.30 Uhr)
Mittagessen

€/tägl.

11,10
24,80
14,20
5,00

Besuchen gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie die Kindertageseinrichtungen, so wird für das zweite Kind die Hälfte des Kostenbeitrags für Grundleistungen erhoben; jedes weitere Kind wird bezüglich der Grundleistungen kostenfrei betreut. Die Ermäßigung gilt nur für Kinder unter 3 Jahren.

Kostenbefreiung: Für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt wird kein Kostenbeitrag erhoben, soweit ein Betreuungszeitraum im Umfang von bis zu 6 Stunden täglich gebucht wurde. Einkommenschwache Eltern haben zudem die Möglichkeit, beim Jugendamt des Schwalm-Eder-Kreises eine Übernahme der Kindertageseinrichtungskosten zu beantragen. Anträge sind bei der jeweiligen Kindertageseinrichtungsleitung erhältlich.