Diese Kostenbeiträge fallen an
Diese Kostenbeiträge fallen an
Kostenbeiträge für Kinder unter 3 Jahren:
Grundleistungen | Zeit | Kostenbeitrag |
1. Vormittagsplatz | 7 bis 12 Uhr | 177,20 €/Monat |
2. Erweiterter Halbtagsplatz | 7 bis 14 Uhr | 213,10 €/Monat |
3. Ganztagsplatz | 7 bis 16.30 Uhr | 274,30 €/Monat |
Zusatzleistungen | Kostenbeitrag |
1. Mittagessenspauschale 5-Tage-Woche | €/mtl. 80,00 |
2. Zusätzliche Betreuungszeit für die Betreuung während der Schließungszeiten in den Sommerferien 2.1 vormittags 7.00 – 12.00 Uhr | €/wöchentl. 53,80 |
3. Zubuchung der Betreuungszeit nur in Notfällen 3.1 (12.00 – 14.00 Uhr) | €/tägl. 21,10 |
Kostenbeiträge für Kinder ab 3 Jahren:
Grundleistungen | Zeit | Kostenbeitrag |
1. Vormittagsplatz | 7 bis 12 Uhr | ohne Kostenbeitrag |
2. Erweiterter Halbtagssplatz | 7 bis 14 Uhr | 26,40 €/mtl. |
3. Erweiterter Ganztagsplatz | 7 bis 16.30 Uhr | 92,40 €/mtl. |
Zusatzleistungen | Kostenbeitrag |
1. Mittagessenspauschale 5-Tage-Woche | €/mtl. 80,00 |
2. Zusätzliche Betreuungszeit für die Betreuung während der Schließungszeiten in den Sommerferien 2.1 vormittags 7.00 – 12.00 Uhr |
€/wöchentl. 44,80 |
3. Zubuchung der Betreuungszeit nur in Notfällen 3.1 (12.00 – 14.00 Uhr) | €/tägl. 11,10 |
Besuchen gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie die Kindertageseinrichtungen, so wird für das zweite Kind die Hälfte des Kostenbeitrags für Grundleistungen erhoben; jedes weitere Kind wird bezüglich der Grundleistungen kostenfrei betreut. Die Ermäßigung gilt nur für Kinder unter 3 Jahren.
Kostenbefreiung: Für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt wird kein Kostenbeitrag erhoben, soweit ein Betreuungszeitraum im Umfang von bis zu 6 Stunden täglich gebucht wurde. Einkommenschwache Eltern haben zudem die Möglichkeit, beim Jugendamt des Schwalm-Eder-Kreises eine Übernahme der Kindertageseinrichtungskosten zu beantragen. Anträge sind bei der jeweiligen Kindertageseinrichtungsleitung erhältlich.