Diese Kostenbeiträge fallen an
Diese Kostenbeiträge fallen an
Kostenbeiträge für Kinder unter 3 Jahren:
Grundleistungen | Zeit | Kostenbeitrag |
1. Vormittagsplatz | 7 bis 12 Uhr | 168 €/Monat |
2. Erweiterter Halbtagsplatz | 7 bis 14 Uhr | 202 €/Monat |
3. Ganztagsplatz | 7 bis 16.30 Uhr | 260 €/Monat |
Zusatzleistungen | Kostenbeitrag |
1. Mittagessenspauschale 5-Tage-Woche | €/mtl. 67,00 |
3. Zusätzliche Betreuungszeit für die Betreuung während der Schließungszeiten in den Sommerferien 3.1 vormittags 7.00 – 12.00 Uhr |
€/wöchentl. 51,00 |
4. Zubuchung der Betreuungszeit nur in Notfällen 4.1 (12.00 – 14.00 Uhr) | €/tägl. 20,00 |
Kostenbeiträge für Kinder ab 3 Jahren:
Grundleistungen | Zeit | Kostenbeitrag |
1. Vormittagsplatz | 7 bis 12 Uhr | ohne Kostenbeitrag |
2. Erweiterter Halbtagssplatz | 7 bis 14 Uhr | 25 €/mtl. |
3. Erweiterter Ganztagsplatz | 7 bis 16.30 Uhr | 87,50 €/mtl. |
Zusatzleistungen | Kostenbeitrag |
1. Mittagessenspauschale 5-Tage-Woche | €/mtl. 67,00 |
3. Zusätzliche Betreuungszeit für die Betreuung während der Schließungszeiten in den Sommerferien 3.1 vormittags 7.00 – 12.00 Uhr |
€/wöchentl. 42,50 |
4. Zubuchung der Betreuungszeit nur in Notfällen 4.1 (12.00 – 14.00 Uhr) | €/tägl. 10,50 |
Besuchen gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie die Kindertageseinrichtungen, so wird für das zweite Kind die Hälfte des Kostenbeitrags für Grundleistungen erhoben; jedes weitere Kind wird bezüglich der Grundleistungen kostenfrei betreut. Die Ermäßigung gilt nur für Kinder unter 3 Jahren.
Kostenbefreiung: Für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt wird kein Kostenbeitrag erhoben, soweit ein Betreuungszeitraum im Umfang von bis zu 6 Stunden täglich gebucht wurde. Einkommenschwache Eltern haben zudem die Möglichkeit, beim Jugendamt des Schwalm-Eder-Kreises eine Übernahme der Kindertageseinrichtungskosten zu beantragen. Anträge sind bei der jeweiligen Kindertageseinrichtungsleitung erhältlich.