Bundestagswahl 2025
Bundestagswahl 2025
Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestagswahl statt.
Wichtige Hinweise
Wahlbenachrichtigungen:
Diese werden bis spätestens 2. Februar 2025 zugestellt. Ihr habt keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Meldet euch bitte im Bürgerbüro oder Wahlamt der Stadt. Den Kontakt findet ihr auf dieser Seite.
Briefwahlunterlagen:
Briefwahlunterlagen könnt ihr ab sofort im Bürgerbüro, Briefwahlbüro, online über unsere Homepage oder aber per E-Mail unter wahlen@stadt-gudensberg beantragen. Gebt bitte bei der Online-Beantragung euren Namen, euer Geburtsdatum und eure Anschrift an.
Allerdings können die Briefwahlunterlagen erst versendet werden, wenn die Stimmzettel gedruckt sind. Dies ist voraussichtlich Ende Januar der Fall. Die Versendung erfolgt daher erst Anfang Februar.
Nutzt für die Antragstellung den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung und unterschreibt diesen.
Wichtig:
Wenn ihr Unterlagen für eine andere Person abholen möchtet, benötigen ihr eine schriftliche Vollmacht. Diese kann handschriftlich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vermerkt werden. Der Abholer muss darin namentlich genannt werden. Ohne Vollmacht dürfen keine Unterlagen herausgegeben werden.
Online Wahlscheinbeantragung
Anlässlich der Bundestagswahl am 23.02.2025 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und wahlberechtigter Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl über das Internet zu beantragen. Sie müssen im Wählerverzeichnis der Stadt Gudensberg eingetragen sein. Darüber wurden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Benachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen (Wahlbezirk und laufende Nummer), unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL - Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert. Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.
Magistrat der Stadt Gudensberg
Kasseler Straße 2
34281 Gudensberg
05603 933-180