Wahlen

Landtagswahl 2023

Beantragung Wahlschein

Anlässlich der Landtagswahl am 08.10.2023 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und wahlberechtigter Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl über das Internet zu beantragen.

Sie müssen im Wählerverzeichnis der Stadt Gudensberg eingetragen sein. Darüber wurden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Benachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen (Wahlbezirk und laufende Nummer), unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL - Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.

Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung. 

Magistrat der Stadt Gudensberg
Kasseler Straße 2
34281 Gudensberg
05603 933-146 oder -153

wahlen@stadt-gudensberg.de

ZUM WAHLSCHEINANTRAG


Alle aktuellen Informationen zu dem Thema finden Sie hier.