Bauberatung und Förderung
Bauberatung und Förderung
Vor Einleitung des eigentlichen Baugenehmigungsverfahrens kann zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind, eine Vorprüfung beantragt werden. Ob ein Grundstück überhaupt bebaut werden kann oder ob das Grundstück nach den Vorstellungen der Bauherrschaft bebaut werden kann, ist nicht immer eindeutig erkennbar. Daher bietet die Bauvoranfrage eine sichere Möglichkeit diese Zweifel auszuräumen.
Je nach Art des Bauvorhabens kann entweder ein Bauantrag, der zu einer Baugenehmigung führt, oder aber lediglich eine Mitteilung erforderlich sein. Bestimmte Vorhaben bedürfen weder einer Genehmigung noch einer Mitteilung. Diese Fragen können sie mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde oder der Stadtverwaltung klären.
Anreizprogramm
Im Rahmen des Städtebauförderprogrammes "Lebendige Zentren" bietet die Stadt Gudensberg ein Anreizprogramm für den Erhalt und die Sanierung historischer Fachwerkhäuser in der Kernstadt. Zur Förderung gehören zwei Bestandteile: Eine fachliche Beratung im Umfang von bis zu acht Stunden und die finanzielle Förderung von bis zu 25% der förderfähigen Kosten. Das können bis zu 20.000 € Zuschuss sein.
Dorfentwicklungsprogramm
Gudensberg ist Teil des hessischen Dorfentwicklungsprogramms und erhält bis 2030 umfangreiche Fördermittel. Ziel ist es, das Ortsbild mit regionaltypischer Bauweise zu stärken und zugleich moderne Projekte umzusetzen – für eine lebenswerte und zukunftsfähige Stadt.
Förderprogramme anderer öffentlicher Stellen
Andere öffentliche Stellen (Bund, Land usw.) stellen für verschiedenste Maßnahmen Fördergelder zur Verfügung. Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse oder durch zinsverbilligte Darlehen. Nachfolgend finden sie Links zu Internetseiten mit weitergehenden Informationen zu den wichtigsten Förderprogrammen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):