Bauplätze

Bauplätze

  • Dissen

    Es stehen derzeit keine freien Bauplätze mehr zur Verfügung. Baugrundstücke privater Anbieter entnehmen Sie bitte dem Baulückenverzeichnis.

  • Dorla

    Es stehen derzeit keine freien Bauplätze mehr zur Verfügung. Baugrundstücke privater Anbieter entnehmen Sie bitte dem Baulückenverzeichnis.

  • Obervorschütz

    Es stehen derzeit keine freien Bauplätze mehr zur Verfügung. Baugrundstücke privater Anbieter entnehmen Sie bitte dem Baulückenverzeichnis.

  • Gudensberg

    Die Stadt Gudensberg vergibt aktuell zwei Baugrundstücke für den Geschosswohnungsbau. Ziel ist es, Projekte zu fördern, die sozialen Wohnungsbau, preisgünstige Mietwohnungen oder Wohnungen mit sozialer Wohnraumförderung schaffen. Alle wichtigen Informationen zu den Grundstücken und dem Bewerbungsverfahren sowie die ausführliche Projektbeschreibung finden Sie hier.

  • Deute

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  • Gleichen

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  • Maden

    Es stehen derzeit keine freien Bauplätze mehr zur Verfügung. Baugrundstücke privater Anbieter entnehmen Sie bitte dem Baulückenverzeichnis.



Alle aktuell gültigen Bebauungspläne für Gudensberg finden Sie unter Bauleitplanung.

Infos Rund um Das Bauen in Gudensberg

  • Kaufpreis

    Höhe: Die Preise für Baugrundstücke wurden durch den Magistrat wie folgt festgelegt:

    Baugebiet Maden, Hans-Geisser-Straße: 121,30 €/qm

    Baugebiet Gudensberg-Süd, WA1:  149,30 €/qm

    Baugebiet Gudensberg-Süd, WA2:  171,50 €/qm

    Baugebiet Gudensberg-Süd, WA3: 182,61 €

    Fälligkeit: Der Kaufpreis wird in der Regel sechs Wochen nach Beurkundung des Kaufvertrages beim Notar zur Zahlung fällig, nicht jedoch vor dem 01.12.2021.

  • Lageplan, Teilungsplan

    Die Pläne für die Baugebiete können hier heruntergeladen werden:

  • Bebauungsplan

    Der Bebauungsplan enthält Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung. Er enthält beispielsweise Vorgaben über die maximal zulässige Höhe von Gebäuden, über einzuhaltende Grenzabstände, über Dachformen und -neigungen usw. Ein Bebauungsplan erstreckt sich in der Regel nur über Teilbereiche einer Ortschaft. Die Festsetzungen können zum Teil unterschiedlich sein. Hier finden Sie alle Unterlagen zu laufenden Verfahren der örtlichen Bauleitplanung entsprechend der ortsüblichen Bekanntmachung.

  • Mehrfamilienhäuser und Geschosswohungsbau

    Wenn Sie im Baugebiet Gudensberg-Süd planen, ein Mehrfamilienhaus oder Geschosswohnungen zu errichten, bewerben Sie sich bitte ebenfalls über unser online-Formular und wählen im Feld „Anzahl Wohneinheiten“ den entsprechenden Wert aus. Wir merken Ihre Interessensbekundung vor und werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Die Vergabe der Grundstücke für Mehrfamilienhäuser und Geschosswohnungsbau erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

  • Auflagen, Pflichten und Baubeschränkungen des Bauherrn

    Pflichten nach dem Erwerb

    1. Die Frist zur Bebauung eines Baugrundstücks mit einem bezugsfertigen Wohnhaus beträgt 3 Jahre ab Vertragsabschluss. Erfolgt die Freigabe des Baugebietes nach Vertragsabschluss beginnen die 3 Jahre ab dem Datum der Freigabe.
    2. Nach Ablauf der Frist kann die Stadt das Grundstück gegen Erstattung des Kaufpreises zurückverlangen. Dafür wird eine Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen.
    3. Der Erwerber darf das Baugrundstück vor Errichtung eines bezugsfertigen Wohnhauses weder verkaufen noch verschenken. Dies gilt auch für etwaige Erben.

    Weitere Regelungen für Gudensberg-Süd (B84)

    Kaution für Herstellung der Einfriedung zu öffentlichen Grünflächen:
    Die in dem Baugebiet „Auf dem Lerchsfeld“ geplanten öffentlichen Grünflächen sollen einen guten optischen Eindruck machen, damit die Grünanlagen den Bürgerinnen und Bürgern einen wirklichen Freizeit-und Erholungswert bieten. Daher wurden im Bebauungsplan folgende Festsetzungen getroffen:

    „Einfriedungen zur öffentlich festgesetzten Grünfläche [gem. §9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB] sind ausschließlich in Form von Einfriedungshecken zulässig.“

    Nicht zulässig sind damit z.B. Stützmauern, Sichtschutzwände, Metallzäune mit Kunststoffgeflecht usw., die in den letzten Jahren stärkere Verbreitung finden. Da die Wirkung der öffentlichen Grünflächen, wenn sie von den Sichtschutzzäunen und Mauern der Anlieger eingerahmt würden, sehr stark negativ beeinträchtigt würde, sind gemäß B-Plan ausschließlich Hecken zugelassen. Weiterhin ist festgesetzt:

    „Auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen ist in einem Abstand von 2,00 Meter zur festgesetzten öffentlichen Grünfläche [gem. §9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB] die Errichtung von Nebenanlagen oder baulicher Anlagen [genehmigungsfreie Bauvorhaben mit eingeschlossen] nicht zulässig.“

    Das bedeutet, dass im Abstand von 2 m oder weniger bauliche Anlagen wie z.B. Gartenhäuschen, Brennholzschuppen, Garagen usw. nicht errichtet werden dürfen. Zur Sicherstellung dieser Auflage wird von der Stadt Gudensberg eine Kaution erhoben.

    •   die Kaution wird nur erhoben für Baugrundstücke, die an eine öffentliche Grünanlage angrenzen.
    • Innerhalb von 2 Jahren nach Freigabe des Baugebietes oder Abschluss des Kaufvertrages (je nachdem, was zuerst eingetreten ist) muss eine Hecke gemäß Bebauungsplan angelegt sein.
    • Ein weiteres Jahr später erfolgt eine Kontrolle der Pflanzung, danach wird die Kaution erstattet.
    • Die Kaution beträgt pro laufenden Meter Grundstücksgrenze zur Grünfläche 100 €.

    Weitere Regelungen für Maden (B86)
    Durch die Grundstücke Hans-Geisser-Straße 12 und 14 führt eine Kanalleitung. Dieser Bereich kann nicht mit einem Haus überbaut werden, aber Carport/Garage.

  • Baugenehmigung

    Die Baugenehmigung kann bei Bedarf auch schon vor dem Kauf eines Grundstücks beantragt werden. Bei Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes ist in der Regel eine (Bau-) Anzeige ausreichend. Auskünfte erteilt das Bauamt.

  • Bauwasseranschluss

    Unter einem Bauwasseranschluss versteht man eine provisorische Wasserzapfstelle, die während der Durchführung eines Bauvorhabens eingerichtet werden kann. Ein Bauwasseranschluss kann beim zuständigen Wasserversorger beantragt werden.

  • Erschließungskosten

    Der Kaufpreis für Baugrundstücke der Stadt Gudensberg beinhaltet alle erstmaligen Erschließungskosten (anteilige Kosten für den Straßenbau, Kanal- und Wassernetz usw.). Hinzu kommen die Kosten der Hausanschlüsse: Kanal-, Wasser-, Strom-, Telekommunikations/Glasfaser- und ggf. Gasanschluss.

  • Förderprogramme

  • Gasanschluss

    Im Baugebiet in Maden steht keine zentrale Gasversorgung zur Verfügung. Für Gudensberg-Süd hat der Versorger noch nicht entschieden ob eine zentrale Gasversorgung gebaut wird.

  • Grundpfandrechte

    Grundpfandrechte sind dingliche Verwertungsrechte an Grundstücken. Der Inhaber eines Grundpfandrechtes darf bei Zahlungsschwierigkeiten die Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung des Grundstücks betreiben und den erzielten Erlös für sich behalten. Grundpfandrechte vermitteln eine gute Sicherheit, da Grundstücke beständige Wertträger sind, die nicht verloren oder untergehen können. Sie werden vor allem zu Gunsten von Banken und Sparkassen sowie speziellen Hypothekenbanken und Bausparkassen zur Absicherung von Krediten bestellt. Übliche Grundpfandrechte sind: die Hypothek, § 1113 BGB und die Grundschuld, § 1191 BGB. Beabsichtigen sie die Einbeziehung von Grundpfandrechten in ihre Baufinanzierung – was in der Regel der Fall ist – empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Beurkundung des Grundstückskaufvertrages Kontakt mit dem Notar aufzunehmen.

  • Grundbuch

    Im Grundbuch steht, „welches Grundstück wem gehört“. Kaufen Sie ein Grundstück, werden Sie als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen. Die Grundbücher werden beim Grundbuchamt geführt. Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Das für Gudensberg zuständige Grundbuchamt ist beim Amtsgericht Fritzlar angesiedelt.

  • Grunderwerbssteuer

    Für den Käufer eines Grundstücks fällt Grunderwerbsteuer an. Die Grunderwerbsteuer beträgt 6 % des Grundstückskaufpreises.

  • Internet

    Maden: In Maden wurden bereits Glasfaser-Anschlussleitung in jedes Baugrundstück gelegt.

    Gudensberg: Es erfolgt die Verlegung von Glasfaser-Anschlussleitung in jedes Baugrundstück.

  • Kanalanschluss

    Für den Kanalanschluss ist relevant, ob das Grundstück an ein Trennsystem oder ein Mischsystem angeschlossen wird. Beim Trennsystem erfolgt die Abwasserableitung getrennt, d.h. Schmutzwasser einerseits und Niederschlagswasser andererseits werden in separaten Kanälen abgeleitet. Entsprechend müssen auf dem Baugrundstück die Entwässerungsleitungen getrennt angeschlossen werden. Im Mischsystem werden Schmutz- und Niederschlagswasser zusammen eingeleitet. In den Neubaugebieten Gudensberg-Süd und Maden erfolgt die Ableitung des Abwassers im Trennsystem. Kaufen sie einen Bauplatz, sind im Regelfall die Hausanschlüsse, d.h. die Abzweige von der Hauptleitung, bis ca. 1 m ins Baugrundstück vorverlegt. Es ist Sache des Bauherrn, an diesem Hausanschluss seine Grundstücksentwässerung anzuschließen. In jedem Fall ist vor Verfüllung der Rohrgräben eine Abnahme durch das städtische Bauamt durchzuführen.

  • Kaufvertrag

    Der Vertrag über den Verkauf eines Grundstücks wird bei einem Notar abgeschlossen. Haben sie sich – nachdem sie die Frage der Finanzierung mit ihrem Kreditinstitut geklärt haben – für den Kauf eines Bauplatzes von der Stadt Gudensberg entschieden, wird die Stadt einen Notar mit der Vorbereitung des Vertrages beauftragen. Sie erhalten dann von dem Notar zunächst einen Vertragsentwurf zugesandt. Sie haben dann Zeit, noch offene Fragen mit der Stadt oder dem Notar zu klären. In jedem Fall sollten Sie sich danach mit dem Notariat in Verbindung setzen, um entweder den Terminvorschlag für die Beurkundung des Kaufvertrages zu bestätigen oder einen Ausweichtermin vorzuschlagen.

  • Notar

    Grundstückskaufverträge müssen von einem Notar beurkundet werden. Zuvor versendet der Notar an beide Vertragsparteien einen Entwurf des Kaufvertrages. Vor dem Notar müssen in der Regel auch die Grundpfandrechte, die der Absicherung ihrer Kredits dienen, bestellt werden. Dafür fallen zusätzliche Gebühren an, die sich nach der Höhe des Grundpfandrechts berechnen.

    Für die Beurkundung des Grundstückskaufvertrages beim Notar fallen Gebühren an. Diese sind vom Käufer zu tragen. Die Gebühren richten sich nach dem Wert des Grundstücks. Als Anhaltspunkt kann man mit ca. 1 % des Grundstückswertes an Notargebühren kalkulieren.

  • Stromanschluss

    Der Stromanschluss wird vom örtlichen Energieversorger, in Gudensberg der EAM Netz GmbH, hergestellt. Die Herstellung des Stromanschlusses muss dort beantragt werden. Für die Herstellung des Stromanschlusses verlangt der Energieversorger einen Baukostenzuschuss. Dieser beträgt in der Regel ca. 2.000 € und kann sich dann geringfügig erhöhen, wenn Ihr Haus weiter als 10 m von der Straße entfernt steht.

  • Vermessung

    Vermessungsdienstleistungen können sowohl vom Amt für Bodenmanagement (ehem. Katasteramt) als auch von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren ausgeführt werden. Von der Stadt zum Kauf angebotene Grundstücke sind „fertig vermessen“ und werden dort, wo sie gemeinsamen Eckpunkten mit anderen Grundstücke haben, mit Grenzsteinen oder anderen Grenzzeichen abgemarkt.

  • Wasseranschluss, Wasserversorgung

    Je nachdem in welchem Stadtteil sie bauen, erhalten sie ihr Wasser

    • von der Stadt Gudensberg (Stadtteile Gudensberg, Dissen, Deute)
    • vom Wasserzweckverband Kirchberg-Gleichen-Dorla-Werkel (Stadtteile Gleichen und Dorla)
    • vom Wasserverband Gruppenwasserwerk Fritzlar-Homberg (Stadtteile Obervorschütz und Maden).

    In der Regel sind die einzelnen Abzweige von der Hauptleitung, die so genannten Hausanschlüsse, bereits bis ca. 1 m in die jeweiligen Baugrundstücke hineingelegt. Kaufen sie ein Grundstück von der Stadt Gudensberg, werden die Hausanschlusskosten in Höhe von 2.950,00 € insoweit in den Grundstückskaufpreis eingerechnet. Die Verlängerung dieses Abzweiges bis in das geplante Gebäude ist Sache des jeweiligen Wasserversorgers. Dieser führt diese Arbeiten durch oder beauftragt eine Fachfirma. Die Kosten für diese Verlängerung des Hausanschlusses werden nach Aufwand abgerechnet.

  • Zisterne

    In unseren Baugebieten ist eine Zisterne vorgeschrieben. Nähere Informationen hierzu können den jeweiligen Bebauungsplänen entnommen werden.

  • Straßenendausbau

    Die Kosten für den Straßenendausbau sind im Grundstückspreis enthalten. Der Endausbau erfolgt in der Regel, sobald der Großteil der Grundstücke bebaut ist.


Figur Gudensberger Steinzeitkind

Steinzeitfunde

Bei den Erschließungsarbeiten zum Neubaugebiet zwischen Gudensberg und Maden stieß man in 2007 auf Funde, die belegen, dass sich an dieser Stelle in der Jungsteinzeit eine Siedlung befunden hat. Insgesamt wurden die Reste von 32 Langhäusern und über 1.000 archäologische Objekte sichergestellt. Darunter waren auch sechs menschliche Skelette. Eines davon, das Skelett eines etwa anderhalb Jahre alten Kindes, wurde als lebensgroße Rekonstruktion nachempfunden und steht heute im Naturkundemuseum in Kassel. Dort sind auch weitere Grabungsobjekte der sogenannten Steinzeitsiedlung ausgestellt.