Interkommunales Gewerbegebiet

Neues Gewerbegebiet 

Interkommunales Gewerbegebiet "Auf der Hofstatt"

Die Kommunen Gudensberg und Niedenstein bieten nördlich von Gudensberg ein interkommunales Gewerbegebiet mit einer Größe von 6,9 ha an. 

Lageplan Gewerbegebiet
Lageplan des interkommunalen Gewerbegebiets "Auf der Hofstatt".

Das Gewerbegebiet „Auf der Hofstatt“ befindet sich direkt an der Autobahn A49, Anschlussstelle Gudensberg. Von dort können Ziele in alle Richtungen Deutschlands über die Autobahnen A49, A44 und A7 erreicht werden.

Das interkommunale Gewerbegebiet ist für kleine und mittelständische Unternehmen aus der Region ausgerichtet. Hierdurch soll die örtliche und regionale Wirtschaft gefördert und weiterentwickelt werden.

Zudem bietet das Gewerbegebiet ein flexibles Flächenangebot. Es besteht die Möglichkeit, Grundstücke in Größen von etwa 3.000 bis 10.000 m² zu erwerben. Die Gewerbegrundstücke sind voll erschlossen und verfügen über eine Glasfaseranschlussmöglichkeit (bis 1000 Mbit).

Die Kommunen Gudensberg und Niedenstein verfügen darüber hinaus über ein attraktives und familiäres Wohn- und Arbeitsumfeld.

Mit dem interkommunalen Gewerbegebiet „Auf der Hofstatt“ wird auch ein wesentlicher Beitrag für Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit geleistet.

Der rechtskräftige Bebauungsplan sieht Begrünung von Dach und Fassaden, Photovoltaik und/oder Solarthermie sowie die Vermeidung von erhöhtem Oberflächenabfluss vor. Hierdurch können regionale Unternehmen ihren „grünen Fußabdruck“ am Wirtschaftsstandort Gudensberg/Niedenstein hinterlassen. Die wichtigsten Informationen zum Gewerbegebiet haben wir Ihnen weiter unten auf dieser Seite zusammengestellt.

Die Grundstücke werden nach einem von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Kriterienkatalog vergeben. Die Entscheidung über die Grundstücksvergabe wird von der Stadtverordnetenversammlung getroffen.

Der Bewerbungsschluss für die erste Runde im Vergabeverfahren ist der 01. Februar 2024.

Spätere Bewerbungen um ein Baugrundstück im Gewerbegebiet sind möglich, eine Zuteilung eines Gewerbegrundstücks erfolgt dann auch zu einem späteren Zeitpunkt.

Falls Sie Interesse an einem Gewerbegrundstück im interkommunalen Gewerbegebiet „Auf der Hofstatt“ haben, können Sie hier Ihre Bewerbung abgeben:

Infos rund um das interkommunale gewerbegebiet "Auf der Hofstatt"

  • Preis

    97,09 €/m², voll erschlossen.

  • Kriterienkatalog

    Die Vergabe der Grundstücke erfolgt anhand eines von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Kriterienkatalogs. Alle definierten Mindestkriterien müssen erfüllt sein, damit der Bewerber ein Grundstück zugeteilt bekommen kann. Wird eines oder mehrere der Mindestkriterien nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss der Bewerbung.

    Die qualitativen Kriterien werden anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen beurteilt und entsprechend der festgelegten Gewichtung bewertet.

    Die einzelnen Punkte für das Erreichen der jeweiligen qualitativen Kriterien einer Bewerbung werden addiert. Erreichen Bewerbungen die Mindestpunktzahl von 50 nicht, führt dies zum Ausschluss der Bewerbung.

    Erreichen Bewerbungen die Mindestpunktzahl von 50 oder überschreiten diese, findet die Bewerbung Eingang in ein Ranking, welches der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

    Ein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines Grundstücks besteht nicht.


  • Lageplan, Teilungsplan, Höhenplan

    Die Pläne für das Gewerbegebiet können hier heruntergeladen werden:


  • Bebauungsplan

    Der Bebauungsplan enthält Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung. Er enthält beispielsweise Vorgaben über die maximal zulässige Höhe von Gebäuden, Baumassenzahl, Grundflächenzahl, über einzuhaltende Grenzabstände, über Dachformen und -neigungen, Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen, Begrünung von Dach und Fassaden usw.


  • Bauverpflichtung des Bauherrn

    Die Frist zur Bebauung eines Gewerbegrundstücks mit einem gewerblich nutzbaren Gebäude beträgt 3 Jahre ab Vertragsabschluss. Erfolgt die Freigabe des Baugebiets nach Vertragsabschluss beginnen die 3 Jahre ab dem Datum der Freigabe. 

    Nach Ablauf der Frist kann die Stadt das Grundstück gegen Erstattung des Kaufpreises zurückverlangen. Dafür wird eine Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen. 

  • Baugenehmigung 

    Die Baugenehmigung kann bei Bedarf auch schon vor dem Kauf des Grundstücks beantragt werden. Auskünfte zum Baugenehmigungsverfahren erteilt Ihnen die Untere Bauaufsichtsbehörde des Schwalm-Eder-Kreises.

  • Bauwasseranschluss

    Unter einem Bauwasseranschluss versteht man eine provisorische Wasserzapfstelle, die während der Durchführung eines Bauvorhabens eingerichtet werden kann. Ein Bauwasseranschluss kann beim zuständigen Wasserversorger beantragt werden.

  • Erschließungskosten

    Der Kaufpreis für Baugrundstücke der Stadt Gudensberg beinhaltet alle erstmaligen Erschließungskosten (anteilige Kosten für den Straßenbau, Kanal- und Wassernetz usw.). Hinzu kommen die Kosten der Hausanschlüsse: Kanal-, Wasser-, Strom-, Telekommunikations/Glasfaser- und ggf. Gasanschluss.

    Kaufen Sie ein Grundstück von der Stadt Gudensberg, fallen Hausanschlusskosten (Kanal und Wasser) pauschal in Höhe von 2.950,00 € zusätzlich zum  Grundstückskaufpreis an.

  • Förderprogramme 

    Auf der Homepage des Schwalm-Eder-Kreises, Fachgebiet Wirtschaftsförderung, erhalten Sie umfangreiche Informationen zur Unternehmensförderung im Bereich von Ansiedlungs-, Finanzierungs- und Fördermittelfragen sowie Know-how-Transfer und Kooperationsvermittlung. Über die dortigen Kontaktdaten können Sie das Beratungsangebot in Anspruch nehmen.

  • Gasanschluss

    Im Bauleitplanverfahren hat der Erdgasversorger EAM Netz GmbH eine Versorgung über das vorhandene Anlagennetz in Aussicht gestellt.

  • Grundpfandrechte

    Grundpfandrechte sind dingliche Verwertungsrechte an Grundstücken. Der Inhaber eines Grundpfandrechtes darf bei Zahlungsschwierigkeiten die Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung des Grundstücks betreiben und den erzielten Erlös für sich behalten. Grundpfandrechte vermitteln eine gute Sicherheit, da Grundstücke beständige Wertträger sind, die nicht verloren oder untergehen können. Sie werden vor allem zu Gunsten von Banken und Sparkassen sowie speziellen Hypothekenbanken und Bausparkassen zur Absicherung von Krediten bestellt. Übliche Grundpfandrechte sind: die Hypothek, § 1113 BGB und die Grundschuld, § 1191 BGB. Beabsichtigen sie die Einbeziehung von Grundpfandrechten in ihre Baufinanzierung – was in der Regel der Fall ist – empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Beurkundung des Grundstückskaufvertrages Kontakt mit dem Notar aufzunehmen.

  • Grundbuch 

    Im Grundbuch steht, „welches Grundstück wem gehört“. Kaufen Sie ein Grundstück, werden Sie als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen. Die Grundbücher werden beim Grundbuchamt geführt. Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Das für Gudensberg zuständige Grundbuchamt ist beim Amtsgericht Fritzlar angesiedelt.

  • Gewerbesteuer

    Der Hebesatz der Gewerbesteuer für die Stadt Gudensberg beträgt derzeit 430 %. 

    Der durchschnittliche Hebesatz im Schwalm-Eder-Kreis beträgt 395 %.

  • Grunderwerbsteuer 

    Für den Käufer eines Grundstücks fällt Grunderwerbsteuer an. Die Grunderwerbsteuer beträgt 6 % des Grundstückskaufpreises.

  • Internet

    Es erfolgt die Verlegung von Glasfaser-Anschlussleitungen durch den Netzbetreiber „Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG“ (UGG) in das Gewerbegebiet. Es kann ein Glasfaseranschluss mit einer Geschwindigkeit von 1.000 Mbit/s zur Verfügung gestellt werden. Bei Fragen rund um das Thema Glasfaser können Sie sich jederzeit an die UGG wenden:

    UGG

    +49 800 4101410

  • Kanalanschluss

    Die Abwasserbeseitigung erfolgt im Trennsystem, d.h. Schmutzwasser einerseits und Niederschlagswasser andererseits werden in separaten Kanälen abgeleitet. Entsprechend müssen auf dem Baugrundstück die Entwässerungsleitungen getrennt angeschlossen werden. Beim Kauf eines Gewerbegrundstücks sind im Regelfall die Hausanschlüsse, d.h. die Abzweige von der Hauptleitung, bis ca. 1 m ins Baugrundstück vorverlegt. Es ist Sache des Bauherrn, an diesem Hausanschluss seine Grundstücksentwässerung anzuschließen. In jedem Fall ist vor Verfüllung der Rohrgräben eine Abnahme durch das städtische Bauamt durchzuführen.

  • Kaufvertrag 

    Der Vertrag über den Verkauf eines Grundstücks wird bei einem Notar abgeschlossen. Haben Sie sich – nachdem sie die Frage der Finanzierung mit ihrem Kreditinstitut geklärt haben – für den Kauf eines Gewerbegrundstücks von der Stadt Gudensberg entschieden, wird die Stadt einen Notar mit der Vorbereitung des Vertrages beauftragen. Sie erhalten dann von dem Notar zunächst einen Vertragsentwurf zugesandt. Sie haben dann Zeit, noch offene Fragen mit der Stadt oder dem Notar zu klären. In jedem Fall sollten Sie sich danach mit dem Notariat in Verbindung setzen, um entweder den Terminvorschlag für die Beurkundung des Kaufvertrages zu bestätigen oder einen Ausweichtermin vorzuschlagen.

  • Notar 

    Grundstückskaufverträge müssen von einem Notar beurkundet werden. Zuvor versendet der Notar an beide Vertragsparteien einen Entwurf des Kaufvertrages. Vor dem Notar müssen in der Regel auch die Grundpfandrechte, die der Absicherung ihrer Kredits dienen, bestellt werden. Dafür fallen zusätzliche Gebühren an, die sich nach der Höhe des Grundpfandrechts berechnen.

    Für die Beurkundung des Grundstückskaufvertrages beim Notar fallen Gebühren an. Diese sind vom Käufer zu tragen. Die Gebühren richten sich nach dem Wert des Grundstücks. Als Anhaltspunkt kann man mit ca. 1 % des Grundstückswertes an Notargebühren kalkulieren.

  • Oberflächenentwässerung 

    Das zukünftig anfallende, unbelastete Oberflächenwasser ist auf dem jeweiligen Betriebsgrundstück in einer entsprechenden Regenrückhalteanlage (z.B. Stauwasserkanal/Retentionszisterne/ naturnah gestaltete Regenrückhalteanlagen/ Rigolen) zu sammeln und verzögert in das öffentliche Trennsystem einzuleiten. Die grundstücksbezogene Einleitmenge in das öffentliche Entwässerungsnetz wird über einen Drosselabfluss geregelt. Hierfür muss der Bauherr ggf. eine eigene Rückhaltung schaffen.

  • Straßenendausbau

    Die Kosten für den Straßenendausbau sind im Grundstückspreis enthalten. Der Endausbau erfolgt in der Regel, sobald der Großteil der Grundstücke bebaut ist.

  • Stromanschluss 

    Der Stromanschluss wird vom örtlichen Energieversorger, in Gudensberg der EAM Netz GmbH, hergestellt. Die Herstellung des Stromanschlusses muss dort beantragt werden. Für die Herstellung des Stromanschlusses verlangt der Energieversorger einen Baukostenzuschuss. Die Kosten hierfür werden nach der Anschlussleistung festgelegt, es sind mit Kosten ab 2.000 € zu rechnen. Der Baukostenzuschuss kann sich erhöhen, wenn das Gebäude weiter als 10 m von der Straße entfernt steht und/oder eine größere Anschlussleistung als üblich benötigt wird.

  • Vermessung 

    Vermessungsdienstleistungen können sowohl vom Amt für Bodenmanagement (ehem. Katasteramt) als auch von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren ausgeführt werden. Von der Stadt zum Kauf angebotene Grundstücke sind „fertig vermessen“ und werden dort, wo sie gemeinsamen Eckpunkten mit anderen Grundstücken haben, mit Grenzsteinen oder anderen Grenzzeichen abgemarkt.

  • Wasseranschluss, Wasserversorgung 

    Den Wasseranschluss erhalten Sie von der Stadt Gudensberg.

    In der Regel sind die einzelnen Abzweige von der Hauptleitung, die so genannten Hausanschlüsse, bereits bis ca. 1 m in die jeweiligen Baugrundstücke hineingelegt. Die Verlängerung dieses Abzweiges bis in das geplante Gebäude ist Sache des jeweiligen Wasserversorgers. Dieser führt diese Arbeiten durch oder beauftragt eine Fachfirma. Die Kosten für diese Verlängerung des Hausanschlusses werden nach Aufwand abgerechnet