Abgaben und Steuern
Abgaben und Steuern
Gewerbesteuer Hebesatz | ||
Gudensberg | Schwalm-Eder-Kreis*) | Hessen*) |
430 % | 395 % | 411 % |
Grundsteuer B Hebesatz(bebaute und unbebaute Grundstücke) | ||
Gudensberg | Schwalm-Eder-Kreis*) | Hessen*) |
450 % | 457 % | 503 % |
Grundsteuer A Hebesatz(land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) | ||
Gudensberg | Schwalm-Eder-Kreis*) | Hessen*) |
450 % | 445 % | 423 % |
*) Quellen: Statistisches Bundesamt, Destatis (2022) und Steuerumfrage des BdSt Hessen e.V., Angaben der Städte und Gemeinden (Juli 2023)
Hundesteuer | |
für den ersten Hund: | 72 €/Jahr |
für den zweiten Hund: | 120 €/Jahr |
für jeden weiteren Hund: | 120 €/Jahr |
Wassergebühren | |
Kernstadt Gudensberg, Deute und Dissen | 1,97 €/qbm Versorger: Wasserwerk der Stadt Gudensberg |
Dorla und Gleichen | 1,5515 €/qbm Versorger: Wasserzweckverband Kirchberg-Gleichen-Dorla-Werkel |
Maden und Obervorschütz | 2,46 €/qbm vom 01.01.2024 bis 30.06.2024 und 2,88 €/qbm vom 01.07.2024 bis 31.12.2024 Versorger: Wasserverband Gruppenwasserwerk Fritzlar-Homberg |
Abwasser-/Kanalgebühren:
Die Abwassergebühr ist seit dem 01.01.2021 gesplittet in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr. Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch bei zentraler Abwasserreinigung in der Abwasseranlage 1,81 EUR vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2025 und 2,03 EUR vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026. Gebührenmaßstab für das Einleiten von Niederschlagswasser ist die bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche, von der das Niederschlagswasser in die Abwasseranlage eingeleitet wird oder abfließt. Hier wird vom 01.01.2024 bis 31.12.2026 eine Gebühr in Höhe von 0,23 EUR pro Quadratmeter jährlich erhoben.
Müllgebühren (Leerung erfolgt alle 3 Wochen): | ||
Fassungsvermögen der Mülltonne | Gebühren/Monat | Gebühren/Jahr |
80 Liter | 9,20 € (ab 01.01.2025: 10,10 €) | 110,40 € (ab 01.01.2025: 121,20 €) |
120 Liter | 13,80 € (ab 01.01.2025: 15,15 €) | 165,60 € (ab 01.01.2025: 181,80 €) |
240 Liter | 27,40 € (ab 01.01.2025: 30,30 €) | 328,80 € (ab 01.01.2025: 363,60 €) |
1,1m3 (1.100 Liter) | 126,50 € (ab 01.01.2025: 138,90 €) | 1.518 € (ab 01.01.2025: 1.666,80 €) |
- Die Grundgebühr je Wohn-/Gewerbeeinheit beträgt monatlich 4,70 €, im Jahr 56,40 €. Ab dem 01.01.2025 beträgt sie monatlich 5,16 € je Wohn-/Gewerbeeinheit, im Jahr 61,92 €
- Müllsäcke (Volumen ca. 50 Liter) sind im Bürgerbüro zum Preis von 4 € pro Stück erhältlich (ab 01.01.205: 4,40 €).
- Die aufgeführten Müllgebühren enthalten bereits zusätzliche Sonderleistungen wie Sperrmüll, Gelbe Tonne Sondermüll, Altpapier und Altglas sowie „Braune und Weiße Ware“.
- Abholkarten für den Sperrmüll sind im Bürgerbüro erhältlich.
Informationen zur Grundsteuerreform
Die Grundsteuer wird neu geregelt und für alle Grundstücke im gesamten Bundesgebiet sind ab 2022 neue Bemessungsgrundlagen zu ermitteln.
Was wird geändert?
Die bisherige Berechnung der Grundsteuer basiert auf Jahrzehnte alten Grundstückswerten (den sog. Einheitswerten). Der Grundstücks- und Gebäudewert ist die Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer. Diese wird jährlich von der Kommune erhoben.
Wieso wird das geändert?
Die bisherigen jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte für Grundstücke dürfen künftig nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr für die Grundsteuer verwendet werden.
Ab wann gilt die Neuregelung?
Die Grundsteuer wird erstmals ab dem Jahr 2025 auf dieser Grundlage erhoben.
Wie ermittelt sich die Grundsteuer?
Das Finanzamt setzt anhand des Grundstücks-/ Gebäudewertes den Grundsteuermessbetrag fest. Die Stadt Gudensberg erhebt auf der Basis dieses Grundsteuermessbetrags die Grundsteuer.
Was müssen die Bürger:innen tun?
Alle Grundstückseigentümer:innen müssen eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag beim zuständigen Finanzamt einreichen. Mieter:innen müssen keine Erklärung abgeben.
Wann muss das erfolgen?
Für die Abgabe der Erklärung ist Zeit vom 01. Juli bis zum 31. Oktober 2022.
Wie erfolgt die Abgabe?
Die Abgabe erfolgt elektronisch an das zuständige Finanzamt. Dabei unterstützt kostenfrei das ELSTERVerfahren unter www.elster.de. Benötigt wird dafür ein ELSTER-Benutzerkonto (einmalige Registrierung notwendig!). Falls die eigene elektronische Übermittlung der Erklärung nicht möglich ist, dürfen Angehörige ihre eigene Registrierung nutzen, um die Erklärung für die Grundstückseigentümer:innen abzugeben.
Wer beantwortet Fragen zu der Grundsteuer?
Die Stadtverwaltung kann keine Auskunft zu der Grundsteuerreform geben und auch keine Unterstützung beim Ausfüllen der Erklärungen anbieten. Ausschließlich das örtlich zuständige Finanzamt kann die Grundstückseigentümer:innen unterstützen!
(Quelle: Finanzamt Schwalm-Eder, Verwaltungsstelle Fritzlar)
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