Magistrat
Magistrat
Der Magistrat ist die Verwaltungsbehörde der Stadt. Er besorgt nach den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung und im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel die laufende Verwaltung der Kommune.
Der Magistrat besteht nach den Festlegungen der Hauptsatzung aus dem Bürgermeister, dem Ersten Stadtrat und neun weiteren Stadträten. Die Bürgermeisterin ist Vorsitzende des Magistrats.
Der Erste Stadtrat ist der Vertreter der Bürgermeisterin. Er sowie die neun weiteren Stadträte sind ehrenamtlich tätig und werden durch die Stadtverordnetenversammlung für die laufende Wahlperiode auf fünf Jahre gewählt.
Der Magistrat berät in nicht-öffentlicher Sitzung.
Weitere Informationen zum Magistrat finden Sie im Ratsinformationssystem der Stadt Gudensberg . Um sich die Mitglieder des Magistrates anzeigen zu lassen, klicken Sie dort bitte zunächst auf Gremien, dann auf Magistrat.