Ver- und Entsorgung
Ver- und Entsorgung
Neben ihrem hohen Freizeitwert und ihrer guten Infrastruktur ist die Stadt Gudensberg auch wegen der moderaten Abgaben und Steuern bei den Bürgern beliebt. Informieren Sie sich hier über Abfallbeseitigung, Abfallgebühren, Wasser sowie Abgaben und Steuern jeglicher Art an die Stadt Gudensberg. Außerdem finden Sie wichtige Hinweise zum Thema Energie.
Abfall
- Abfallkalender 2022 für die Gesamtstadt
- Individuellen Abfallkalender über den Zweckverband Abfallwirtschaft Schwalm-Eder-Kreis erstellen
- Abfall-Informationssystem des Schwalm-Eder-Kreises
- Zweckverband Abfallwirtschaft Schwalm-Eder-Kreis
- Sperrmüll online beantragen (Die Karte zur Abholung von Sperrmüll ist auch im Rathaus der Stadt Gudensberg erhältlich)
Über die kostenfreie App „Abfall Lahn-Fulda“ erhalten Sie zudem alle Abfuhrtermine für Ihren Abfall direkt auf Ihr Handy.
Grünabfallsammelstelle am Odenberg
Mit der Grünabfallsammelstelle am Odenberg bieten wir Ihnen eine preiswerte und einfache Möglichkeit zur Entsorgung Ihrer Gartenabfälle.
Im Winter ist die Sammelstelle geschlossen.
Die Abgabe von Grünabfall-Kleinmengen bis 0,5 m³ ist gebührenfrei. Darüber hinaus gehende Abfallmengen sind gebührenpflichtig (je 0,5 m³ Gartenabfälle 3,00 €). Die Nutzer werden gebeten, die Beträge passend zur Hand zu haben.
Grünabfälle müssen getrennt nach den folgenden drei Kategorien angeliefert bzw. abgeladen werden:
1. Kategorie: Gehölzschnitt ab Daumendicke sowie Stammholz bis 70 cm Umfang
2. Kategorie: Heckenschnitt, Stauden- und Krautschnitt sowie Grünabfälle mit Erdanhaftungen
3. Kategorie: Rasenschnitt, Laub und Obstabfälle.
Über die Regeln bei der Entsorgung von Grünabfällen informiert ein Faltblatt, welches auf dem Sammelplatz oder im Bürgerbüro der Stadtverwaltung mitgenommen werden kann.
Grenzen für die Anlieferung: Für private Nutzer beträgt die größtmögliche Anliefermenge 4 m³ für Hecken- und Baumschnitt und 1 m³ für Gras- und Rasenschnitt, Laub, Rinde, unbehandeltes Holz, Stroh und sonstige Pflanzenreste aus Gärten und Parkanlagen. Grünabfälle von Gewerbetreibenden und aus der Landwirtschaft dürfen auf unserem Grünabfallsammelplatz nicht angeliefert werden.
Größere Grünabfallmengen privater Nutzer sowie Grünabfälle von Gewerbetreibende sowie landwirtschaftlichen Betrieben sind in Homberg an folgender Stelle anzuliefern:
Pflanzenabfallkompostierungsanlage des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Schwalm-Eder-Kreis
Ludwig-Erhard-Str. 12
Die beschriebenen Regelungen gelten aufgrund der städtischen Satzung über die Benutzung von Sammelplätzen für pflanzliche Abfälle in der aktuellen Fassung.
Trinkwasserbeschaffenheit IN Gudensberg
Die Wasserhärte in Gudensberg, Deute und Dissen beträgt gem. der Trinkwasseranalyse des Instituts für Wasser-, Abwasser- und Umweltfragen vom 30.03.2021:
Entnahmestelle | Gesamthärte °dH | Härtebereich nach dem neuen Waschmittelgesetz |
Hochbehälter Güntersberg | 10,2 | 2 |
Die Härtebereiche des Trinkwassers nach dem neuen Waschmittelgesetz vom 1. Februar 2007 liegen bei:
Gesamthärte in °dH | Härtebereich nach dem neuen Waschmittelgesetz |
bis 8,4 | 1 (weich) |
8,4 – 14 | 2 (mittel) |
mehr als 14 | 3 (hart) |
Je nach Härtebereich wird vom Waschmittelhersteller die Dosierung des Waschmittels empfohlen. Je kleiner der Härtebereich, desto sparsamer kann das Waschmittel dosiert werden. Wir bitten Sie, dies bei der Einstellung Ihrer Wasser verbrauchenden Haushaltsgeräte (Waschmaschine, Spülmaschine) zu berücksichtigen.
Auskünfte über die Trinkwasserbeschaffenheit für Maden und Obervorschütz erteilt der Wasserverband Gruppenwasserwerk Fritzlar-Homberg, Tel.: 05681/98890. Für Dorla und Gleichen erteilt der Wasserzweckverband Kirchberg-Gleichen-Dorla-Werkel, Tel.: 05603/5749 Auskunft.