ISEK

Stadtentwicklungskonzept ISEK

Titelblatt ISEK

Im Jahr 2018 wurde die Innenstadt von Gudensberg in das Förderprogramm „Aktive Kernbereiche in Hessen“ (jetzt „Lebendige Zentren“) aufgenommen. Das Förderprogramm hat das Ziel, dem Stadtzentrum einen lebendigen, vielfältigen und attraktiven Charakter zu verleihen. Dabei können öffentliche und private Projekte innerhalb des definierten Fördergebiets in der Kernstadt gefördert werden.

Handlungsfelder des Förderprogramms umfassen unter anderem die Bereiche Wohnen, Freiflächen und öffentlicher Raum, Gewerbe und Handel in der Innenstadt, Verkehr, Soziales und Kultur. Es können im Rahmen des Programms beispielsweise Maßnahmen zur Schaffung der Barrierefreiheit und von Wohnraum oder der Neugestaltung von Plätzen und Grünflächen gefördert werden.

Im Herbst 2019 hat das Planungsbüro akp_ aus Kassel nach einer regen Bürgerbeteiligung das für das Programm notwendige Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) erstellt. Viele Ideen und Anregungen von Gudensberger Bürgerinnen und Bürgern sind in das Konzept eingeflossen. Es konnten jedoch nur die nach den Richtlinien des Städtebauförderprogramms auch förderfähigen Projektideen aufgenommen werden.

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen hat am 13.05.2020 das ISEK „Gudensberg 2030. Fair.nachhaltig.sozial“ anerkannt. Damit waren vier formale Auflagen verbunden, die vom Planungsbüro akp_ bearbeitet wurden. Diese Überarbeitung hat die Stadtverordnetenversammlung am 25.06.2020 beschlossen. Das ISEK ist jetzt der Leitfaden für die nächsten 10 Jahre Stadtentwicklung in Gudensberg.

Erweiterung des Fördergebiets beschlossen

Das Städtebauförderprogramm Lebendige Zentren gilt für ein eng begrenztes Gebiet der historischen Altstadt Gudensbergs, das Fördergebiet. Um den Alten Sportplatz einzubeziehen beschloss die Stadtverordnetenversammlung 2023, einen Antrag auf Erweiterung des Fördergebiets zu stellen. Der Fördermittelgeber stimmte diesem Antrag zu. Das Fördergebiet reicht nun im Westen entlang der Fritzlarer Straße und des Löhner Wegs bis zur Landesstraße L3150. Damit ist der Alte Sportplatz Bestandteil des Städtebauförderprogramms.