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Viele kommunale Leistungen werden 2023 umsatzsteuerpflichtig


Hintergrund dieser rechtlichen Änderung ist: Werden Leistungen einmal von einem öffentlichen Anbieter und einmal von einem privaten Anbieter erbracht, musste bisher im ersten Fall keine Umsatzsteuer gezahlt werden, im zweiten Fall aber fiel die Steuer an. Es kam somit zu Wettbewerbsverzerrungen. Bereits 2015 hatte daher der europäische Gesetzgeber entschieden, bestimmte, von öffentlichen Anbietern erbrachte Leistungen solchen von privatwirtschaftlichen Unternehmen gleichzusetzen. Zur Umsetzung in den Mitgliedsstaaten wurde eine mehrjährige Frist gesetzt, die nun zum Jahresende 2022 abläuft.

Nach Vorgaben der deutschen Finanzbehörden mussten alle Kommunalverwaltungen prüfen, welche ihrer Leistungen künftig mit Umsatzsteuer zu belegen sind. Im Rahmen dieser Prüfung hat die Finanzverwaltung der Stadt Gudensberg über 1.000 Leistungen steuerlich gewürdigt und in einem Katalog festgehalten, für welche Leistungen eine Umsatzsteuerpflicht besteht und für welche nicht.

Da die Umsatzsteuer eine Steuer ist, die vom Endverbraucher zu tragen ist, erhöhen sich die Preise entsprechend. Da viele Entgelte aber nach wie vor „rund“ bleiben sollen, ist im Ticketpreis von 20,00 € für den Auftritt des Kabarettisten Bernd Gieseking am 8. Januar 2023 im Bürgerhaus nicht auf den ersten Blick erkennbar, dass nun 7 % Mehrwertsteuer im Preis stecken. Bei kostenpflichtigen Angeboten im Rahmen der Generationenarbeit wird sogar der volle Mehrwertsteuersatz von 19 % fällig. Weitere Leistungen, die künftig der Steuerpflicht unterliegen sind beispielsweise die Konzessionsabgabe, das Anfertigen von Kopien und der Verkauf von Speisen und Getränken.