Förderung

Land und WIBank fördern Neubau und Modernisierung von Mietwohnungen


Die Förderung erfolgt auf Basis der Richtlinie vom 10. Mai 2023 (Staatsanzeiger S. 710) und sieht sowohl zinsgünstige Darlehen als auch Finanzierungszuschüsse vor. Ziel ist es, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und bestehende Mietwohnungen zu modernisieren, um so die Wohnqualität nachhaltig zu verbessern.

Bauherren, Investoren und Träger können ihre Vorhaben zur Förderung anmelden. Die Einreichung ist im Rahmen zweier Antragsphasen möglich:

  • Erste Tranche: Anmeldung bis spätestens 23. Mai 2025 (Ausschlussfrist)
  • Zweite Tranche: Anmeldung bis spätestens 19. September 2025 (Ausschlussfrist)

Für die Antragstellung sind die Vordrucke der Anlagen 1 bis 3 zu verwenden. Diese stehen zum Download unter www.wibank.de bereit.