Politik

Stadtverordnetenversammlung am 7. Mai 2026


Grundlage für neue Wohnbebauung in Obervorschütz beschlossen

Die ehemalige Sägewerksfläche in Obervorschütz soll wieder sinnvoll genutzt werden. Dafür wurde nun ein neuer Bebauungsplan beschlossen. Ziel des Bebauungsplans ist es, die ehemalige Sägewerksfläche zu einem neuen Wohnbereich zu entwickeln. Damit wird eine innerörtliche Fläche neu belebt und es entsteht zusätzlicher Wohnraum ohne neue Flächen am Ortsrand zu versiegeln. Geplant sind sowohl Ein- und Zweifamilienhäuser als auch mehrgeschossiger Wohnungsbau. Besonders im mehrgeschossigen Bereich sollen auch barrierearme und barrierefreie Wohnungen entstehen, um unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden.

Der Bebauungsplan wurde einstimmig beschlossen.

 

Geplantes Mehrfamilienhaus in der Freiheit 21

Für das Grundstück „Freiheit 21“ in Gudensberg liegt der Stadt eine Bauanfrage für ein neues Mehrfamilienhaus mit rund zehn Wohnungen vor. Geplant sind vier Vollgeschosse plus ein Staffelgeschoss. Nach dem geltenden Bebauungsplan sind jedoch nur drei Vollgeschosse zulässig.

Die Stadt hat sich intensiv mit dem Vorhaben beschäftigt und dabei auch die neue Möglichkeit des sogenannten „Bauturbos“ (§ 246e Baugesetzbuch) geprüft. Dieses Instrument soll den Wohnungsbau erleichtern. Es erlaubt unter bestimmten Bedingungen Abweichungen von bestehenden Bebauungsplänen, wenn dadurch neuer Wohnraum entsteht.

Im konkreten Fall ist der zusätzliche Wohnraum, vor allem für kleinere Wohnungen, grundsätzlich zu begrüßen. Gleichzeitig wird die geplante höhere Bebauung im Hinblick auf das Umfeld, die Nachbarschaft und das Ortsbild kritisch bewertet.

Der Magistrat hat daher empfohlen, dem Vorhaben in dieser Form nicht zuzustimmen. Die Stadtverordnetenversammlung ist dieser Einschätzung mit 17 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen gefolgt und hat beschlossen, die beantragte Überschreitung der Geschossigkeit abzulehnen.

Damit bleibt es bei der im Bebauungsplan festgelegten maximalen Gebäudehöhe.

 

Haushalt 2026 ohne Beanstandungen durch die Kommunalaufsicht bestätigt

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Stadt Gudensberg für das Jahr 2026 wurden durch den Landrat des Schwalm-Eder-Kreises als zuständige Kommunalaufsicht geprüft. Das Ergebnis ist positiv: Es gibt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile nach der Hessischen Gemeindeordnung. Damit ist der Haushalt rechtlich unbedenklich und kann wie geplant umgesetzt werden.

 

Ehrungen

Für ihre langjährige ehrenamtliche Tätigkeit zum Wohle der Bürger der Stadt Gudensberg bekamen Günter Hempel, Walter Berle, Peter Höhle und Klaus-Dieter Otto die Ehrenbezeichnung Ehrenstadtrat verliehen. Ebenfalls geehrt wurden die ausgeschiedenen Ortsvorsteher Dr. Bernd Meisterfeld (Deute) und Dr. Karsten Heyner (Dorla). Die Ehrungen der ausgeschiedenen Ortsbeiratsmitglieder Michael Meyer, Rainer Pape Hans Schrottmeier (alle Deute), Christoph Blum, Beate Quade, Dieter Buchholz (alle Obervorschütz), Elmar Hempel, Günter Heß, Karin Zenkner-Rodemeister (alle Maden), Stefan Ringleb, Matthias Opper (beide Dissen), Karl Höhle, Lothar Heideloff, Nadja Fricke, Tobias Fricke, Christoph Köhler (alle Dorla) wurden bereits durch Bürgermeisterin Sina Massow in den konstituierenden Ortsbeiratssitzungen vorgenommen.

 

Vertagt

Die Tagesordnungspunkte „ISEK-Fortschreibung“, „ISEK 1+2: Beschluss des Entwurfs der Umgestaltung der Untergasse, des Rathausumfelds und des Parkplatzes an der Kasseler Straße zur Umsetzung“ sowie „Stadt- und Straßenbaumkonzept im Rahmen der KfW-Förderung Nr. 444 Natürlicher Klimaschutz in Kommunen" wurden vertagt. Sie sollen in der nächsten Sitzung behandelt werden.

Der Beschluss hierzu wurde einstimmig getroffen.