Hundesteuer - Hund abmelden
Leistungsbeschreibung
Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn
- Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
- Sie keinen Hund mehr haben.
Verfahrensablauf
Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.
Für die Abmeldung können Sie in der Regel das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Hundesteuermarke
- bei persönlicher Abmeldung: Personalausweis oder Meldebestätigung
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
Welche Gebühren fallen an?
In der Regel: keine
Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zurück.
Spezielle Hinweise für - Stadt GudensbergWelche Gebühren für die Haltung eines Hundes in Gudensberg anfallen, regelt die Hundesteuersatzung.
- Hundesteuersatzung der Stadt Gudensberg
Hundesteuersatzung der Stadt Gudensberg
- Hundesteuersatzung der Stadt Gudensberg
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen.
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Stadt Gudensberg- Abmeldung eines Hundes
Abmeldung eines Hundes, so dass keine Hundesteuer mehr erhoben wird
- Abmeldung eines Hundes
Was sollte ich noch wissen?
Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.
Bemerkungen
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An wen muss ich mich wenden?
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes