Wasserwerk Gudensberg/Deute/Dissen

Wechsel des Wasserzählers

Das Eichgesetz schreibt vor, dass Wasserzähler alle sechs Jahre geeicht werden müssen – in der Regel geschieht dies durch Tausch des Altgerätes gegen einen neuen Zähler. Für die Einhaltung der Eichpflicht ist der Hausbesitzer oder Wohnungseigentümer verantwortlich. Der Austausch wird durch Mitarbeiter des Wasserwerks durchgeführt. Vereinbaren Sie hier einen Termin zum Austausch ihres Wasserzählers.

Die Stadt Gudensberg hat die Fa. EES Energy-Systems aus Lebach beauftragt, den diesjährigen Wasserzählerwechsel durchzuführen. Die Mitarbeiter der Fa. EES besitzen einen Legitimationsausweis und können diesen auf Verlangen vorzeigen.