Gudensberg20230

G1 feiert Richtfest


Genau wie beim ersten Spatenstich Ende 2023 gestalteten auch diesmal die zukünftigen Nutzergruppen wesentliche Programmteile der Veranstaltung: Der Verein Mach-Mit hatte eine Zeitkapsel vorbereitet, die die beim Spatenstich gesammelten guten Wünsche für das G1 enthält und nun beim Richtfest symbolisch in den Boden eingelassen wurde. Später wird die Kapsel ihren Platz unter einer Scheibe im Boden des Eingangsbereiches finden.
2024 soll das Gemeinschaftszentrum als wesentlicher Teil des Stadtentwicklungskonzeptes „Gudensberg2030“ In Betrieb gehen. „Bisher liegen wir gut in der Zeit“, freut sich Bürgermeisterin Sina Best.

Nutzungskonzept soll Begegnung fördern

Zeitkapsel.

Das Raum- und Nutzungskonzept unterscheidet sich von einem klassischen „Vereinsheim“: Die Räume im Gebäude sind vielfältig nutzbar und stehen allen Nutzergruppen offen. Es gibt keine Räume, die nur durch eine Nutzergruppe belegt werden. Große Begegnungsräume erleichtern den Kontakt untereinander, somit ist es leicht, in zwangloser Atmosphäre ins Gespräch zu kommen und gemeinsame Ideen und Projekte zu entwickeln. Vereinsarbeit, Angebote für Menschen mit und ohne Migrationshintergrund sowie für Jugendliche und für Senioren sollen im G1 Platz finden. Bei der Planung wurde auf die barrierefreie Gestaltung aller Zugänge geachtet. Im Erdgeschoß sowie in der ersten Etage stehen Mehrzweckräume sowie Büros zur Verfügung, die Räume im Untergeschoss haben Werkstattcharakter.

Nachhaltiges Leuchtturmprojekt

Durch die Weiternutzung eines Bestandsgebäudes können erhebliche Mengen an „grauer Energie“ eingespart werden. Mit Kraft-Wärme-Heizung, Photovoltaikanlage und Dachbegrünung kann der strenge KfW 55-Standard erreicht werden. Damit erfüllt die Baumaßnahme die Nachhaltigkeitskriterien des von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Stadtentwicklungskonzeptes „Gudensberg2030“. Für die Sanierung des Gebäudes fallen rund 2,3 Mio. Euro an. 90% hiervon werden über das Landesprogramm „Investitionspakt: Soziale Integration im Quartier“ gefördert. Auch die vor dem Baubeginn angefertigte Machbarkeitsstudie wurde zu 90% im Rahmen dieses Landesprogrammes gefördert. Hinzu kommen Kosten für den Ankauf des Grundstücks, für die Gebäudeerweiterung (Keller und Dachgeschoss) sowie die Gestaltung der Freiflächen rund um das Gebäude. Diese Positionen werden im Rahmen des Städtebauförderprogrammes „Lebendige Zentren“ zu 2/3 gefördert.