Geflügelpest

Aufstallungspflicht und Verbot von Geflügelschauen ab 29. März aufgehoben


Die Allgemeinverfügung und damit die Aufhebung der Aufstallungspflicht und des Verbots von Geflügelschauen tritt am 29.03.2024 in Kraft.

 Die Veterinärbehörde des Schwalm-Eder-Kreises weist jedoch darauf hin, dass weitere Geflügelpest-Fälle, die Maßnahmen im Kreisgebiet erforderlich machen, nie auszuschließen sind. Geflügelhalter sollten daher immer auch Möglichkeiten zur Aufstallung, entsprechend ihrer Bestandsgröße, vorhalten.

Die 6. Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest kann ab 28.03.2024 auf der Internetseite des Schwalm-Eder-Kreises unter www.schwalm-eder-kreis.de/bekanntmachungen eingesehen werden.