Politik
Kurzbericht aus der Stadtverordnetenversammlung am 27. August
Aktuelle Informationen zur Hallenbadsanierung
Wie bereits berichtet, verzögert sich die geplante Wiedereröffnung des Gudensberger Hallenbads. Gründe sind zum einen der anhaltende Fachkräftemangel in der Baubranche, zum anderen zusätzliche, erst im Laufe der Bauarbeiten entdeckte Sanierungsbedarfe. Ursprünglich sollten Dach, Schwimmbecken und Lüftungsanlage erneuert werden – inzwischen hat sich jedoch gezeigt, dass die Sanierung umfangreicher ist als geplant. Das hat zusätzliche Planungsarbeit sowie bauliche Maßnahmen notwendig gemacht.
Hinzu kommt, dass es in jüngster Zeit zu Mängeln beim Gewerk Estrich gekommen ist. Diese haben den Baufortschritt weiter verzögert. Da die einzelnen Gewerke im Bau eng voneinander abhängig sind, bedeutet dies: Solange der Estrich nicht fachgerecht eingebracht ist, können nachfolgende Arbeiten – beispielsweise durch die Gewerke Heizung, Lüftung und Sanitär – nicht wie vorgesehen ausgeführt werden. Dadurch entsteht eine Kettenreaktion, die den gesamten Zeitplan beeinflusst.
Ein neuer Eröffnungstermin kann daher derzeit nicht zuverlässig genannt werden. Der Magistrat und die Verwaltung unterstützen den Baufortschritt mit großem Einsatz. Die Gesamtverantwortung für Planung, Koordination, Bauleitung und Terminplanung liegt bei einem Generalplaner.
Eine öffentliche Baustellenbesichtigung ist aktuell nicht möglich, da parallel mehrere Gewerke im Gebäude arbeiten und eine Absicherung erhebliche zusätzliche Kosten und Bauzeitverzögerungen verursachen würde. Als Alternative bereitet die Verwaltung derzeit eine virtuelle Begehung des Hallenbads vor, die allen Interessierten online zugänglich gemacht werden soll.
Gudensberg und Niedenstein gründen gemeinsames Ordnungsamt „Chattengau“
Die Städte Gudensberg und Niedenstein werden ihre ordnungsbehördlichen Aufgaben künftig gemeinsam wahrnehmen. Die Stadtverordnetenversammlung beschloss einstimmig, dass der neue Ordnungsbehördenbezirk unter dem Namen „Ordnungsamt Chattengau“ zum 1. Januar 2026 starten soll.
Ziel des Zusammenschlusses ist es, personelle Ressourcen zu bündeln, Synergien zu schaffen und das Verwaltungshandeln effizienter und bürgernäher zu gestalten. Gudensberg übernimmt dabei die federführende Rolle und stellt die organisatorischen Strukturen. Niedenstein überträgt seine ordnungsbehördlichen Aufgaben an Gudensberg.
Die Kosten werden nach dem Einwohnerschlüssel verteilt. Für Gudensberg entstehen jährliche Aufwendungen von rund 98.000 Euro, für Niedenstein etwa 55.000 Euro. Eine Förderung des Landes Hessen im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit in Höhe von voraussichtlich 50.000 Euro wird erwartet.
Grundstück Trift 3 soll in Städtebauförderprogramm aufgenommen werden
Mit 27 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, das Grundstück Trift 3 in das Städtebauförderprogramm aufzunehmen. Grundlage ist ein Projektblatt, das gemeinsam mit dem Antrag auf Erweiterung des Fördergebiets beim Fördermittelgeber eingereicht wird.
Zunächst soll eine Machbarkeitsstudie gefördert werden, die die städtebaulichen Potenziale des Grundstücks ergebnisoffen untersucht. Dabei wird auch die mögliche Nutzung für mehrere Gemeinbedarfseinrichtungen in Kombination mit Wohnen als eine von mehreren Optionen benannt.
Solarstrom für Trinkwassergewinnung
Die Stadt Gudensberg betreibt seit einigen Jahren einen Solarpark am Güntersberg. Bisher wurde der Strom ins öffentliche Netz eingespeist, da es dafür eine feste Vergütung nach dem EEG gab. Diese läuft jedoch bald aus.
Künftig soll der Strom direkt in Gudensberg genutzt werden – vor allem für den Tiefbrunnen „Buchenborn“. Dort wird Trinkwasser gefördert, was viel Energie benötigt. Diese Energie soll künftig aus dem eigenen Solarpark kommen.
In der Stadtverordnetenversammlung wurde nun über das weitere Vorgehen hinsichtlich des Betreibermodells entschieden. Geplant ist ein sogenanntes Contracting-Modell:
- Ein Contractor (ein spezialisiertes Unternehmen, vorzugsweise regional verortet) übernimmt den Solarpark für etwa 20 Jahre.
- Er modernisiert und betreibt die Anlage und verkauft den Strom an die Stadt.
- Vorteil: Der Contractor verdient mehr als bei Netzeinspeisung, die Stadt bekommt günstigeren Strom als am Markt.
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss die Ausschreibung des Contracting-Modells mit 26 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen. Das Ergebnis soll mit der Eigenbetriebsvariante verglichen werden und bei erheblichen Abweichungen erneut in der Stadtverordnetenversammlung diskutiert werden.
Magistrat erhält Entlastung für die Jahre 2021 und 2022
Die Stadtverordnetenversammlung hat einstimmig die Jahresabschlüsse 2021 und 2022 beschlossen. Grundlage waren die Prüfberichte des Rechnungsprüfungsamtes Schwalm-Eder, die keinerlei Einwendungen ergaben und jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk enthielten.
Mit dem Beschluss wurde dem Magistrat für beide Haushaltsjahre offiziell Entlastung erteilt.