Bundestagswahl

Wichtige Informationen zur Bundestagswahl

Wichtige Hinweise

Wahlbenachrichtigungen:

Diese wurden bis spätestens 2. Februar 2025 zugestellt. Sie haben keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Melden Sie sich bitte im Bürgerbüro oder Wahlamt der Stadt. Den Kontakt findet Sie unten. Sofern Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, ist es jedoch auch möglich, ohne Wahlbenachrichtigung wählen zu gehen. Bitte denken Sie in diesem Fall an den Personalausweis zur Identifizierung.

 

Briefwahlunterlagen:

Briefwahlunterlagen erhalten Sie im Bürgerbüro und Wahlbüro.

Die Ausstellung der Briefwahlunterlagen ist möglich bis Freitag, 21.02.2025, 15 Uhr und Samstag, 22.02.2025 von 10 – 12 Uhr.

Am Sonntag, den 23.02.2025 sind die Briefwahlunterlagen bis 15 Uhr im Falle nachweislich plötzlich auftretender Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht möglich macht, erhältlich.

Nutzen Sie für die Antragstellung den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung und unterschreibt diesen.

 

Wichtig:

Wenn Sie Unterlagen für eine andere Person abholen möchtet, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht. Diese kann handschriftlich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vermerkt werden. Der Abholer muss darin namentlich genannt werden. Ohne Vollmacht dürfen keine Unterlagen herausgegeben werden.

 

Fragen?

Ihr Wahlamt hilft gerne weiter! 

E-Mail: wahlen@stadt-gudensberg.de,

Kasseler Straße 2, 34281 Gudensberg

Gemeindewahlleiterin Sabine Iffert, 05603 933-146

Wahlsachbearbeiterin Alexandra Grzyb, 05603 933-153