Wärmeplanung
Kommunale Wärmeplanung – Bürgerbeteiligung gestartet
Rechtsgrundlage: Wärmeplanungsgesetz (WPG)
Seit 1. Januar 2024 ist das Wärmeplanungsgesetz in Kraft. Alle Gemeinden sind verpflichtet, bis spätestens 30. Juni 2028 einen umfassenden Wärmeplan vorzulegen. Dieser muss detaillierte Aussagen zur zukünftigen Wärmeversorgung enthalten und konkrete Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität aufzeigen. Das Gesetz schreibt dabei genau vor, welche Inhalte in die Planung einfließen müssen – von der Analyse bestehender Infrastrukturen bis zur Bewertung erneuerbarer Energiepotenziale wie Geothermie, Solarthermie oder industrieller Abwärme. Der Wärmeplan muss unter anderem folgende Schritte umfassen:
- Bestandsanalyse – wie wird derzeit in Gudensberg geheizt
- Potenzialanalyse – welche Einsparmöglichkeiten und erneuerbare Energiequellen gibt es
- Klimaneutralen Zielszenario – wie könnte eine klimaneutrale Wärmeversorgung aussehen
- Wärmewendestrategie und Maßnahmenkatalog – Welche konkreten Maßnahmen können umgesetzt werden?
Zentrale Fragen der Planung
Ein zentraler Aspekt der Gudensberger Wärmeplanung ist die Bewertung, wo zentral organisierte Wärmenetze wirtschaftlich sinnvoll sind und wo dezentrale Einzellösungen, z. B. durch Wärmepumpen oder Pelletheizungen, zum Einsatz kommen sollten. Auch die Frage, inwieweit Abwärmequellen, wie industrielle Prozesse oder Kläranlagen, sinnvoll eingebunden werden können, wird beleuchtet.
Ihre Meinung zählt – gestalten Sie die Wärmewende mit!
Ab sofort sind alle Einwohnerinnen und Einwohner eingeladen an einer Online-Bürgerbefragung zur künftigen Wärmeversorgung teilzunehmen. Mehr Informationen erhalten Sie hier und die Umfrage finden Sie hier
Zudem folgt Am 08. Juli 2025 folgt öffentliche Informationsveranstaltung, bei der Planungsstand und nächste Schritte vorgestellt werden.
Aktuelle Informationen
Der Fortschritt der Wärmeplanung wird regelmäßig online veröffentlicht. Fragen und Anregungen können über das Kontaktformular hier eingereicht werden.