Politik

Kurzbericht aus der Stadtverordnetenversammlung am 10. Juni


Gudensberg und Niedenstein möchten eigenes Ordnungsamt gründen

Die Stadt Gudensberg wird aus dem gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirk Habichtswald austreten. Stattdessen soll ab dem 01.01.2026 ein neues gemeinsames Ordnungsamt mit der Nachbarstadt Niedenstein gegründet werden.

Das neue Ordnungsamt soll besser auf die Bedürfnisse der Bürger vor Ort eingehen und moderner organisiert sein. Die Kosten und Aufgaben werden geteilt.

Die Stadtverordnetenversammlung traf die beiden Entscheidungen mit 20 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung. Die Stadtverordnetenversammlung Niedenstein hat am 10.6. ebenfalls den Beschluss für ein gemeinsames Ordnungsamt gefasst.

 

Grundstück des ehemaligen Sägewerks in Obervorschütz wird für Wohnbebauung vermarktet

Auf dem 5.500 qm großen Gelände des ehemaligen Sägewerks in Obervorschütz sollen in einem ersten Schritt drei Baugrundstücke für Einfamilienhäuser freigegeben und schnellstmöglich zum Verkauf angeboten werden. Der Kaufpreis beträgt 121,30 €/qm zzgl. einer Hausanschlusspauschale von 2.950 € pro Grundstück.

Die weitere Entwicklung des Areals wird im Rahmen einer sog. Konzeptvergabe für einen Mehrfamilienkomplex mit ca. 20 Wohnungseinheiten erfolgen. Durch diese Vorgehensweise entsteht neuer Wohnraum - sowohl für Einfamilienhäuser als auch in verdichteter Bauweise. Der Ortsbeirat Obervorschütz befürwortet diese Entwicklung.

Der Beschluss wurde einstimmig - mit 26 Ja-Stimmen - gefasst.

 

Kostenbeiträge für Kitabesuch werden moderat angepasst

Die Kostenbeträge für die Nutzung der Kindertageseinrichtungen wurden zuletzt am 1. März 2024 angepasst. Aufgrund der beschlossenen Tariferhöhungen und der damit verbundenen steigenden Personalkosten findet nun eine moderate Erhöhung der Kostenbeiträge in zwei Schritten statt: Zum 1. August 2025 und zum 1. August 2026. So steigt der Kostenbeitrag für einen erweiterten Halbtagsplatz (7 – 14 Uhr) für Kinder unter 3 Jahren z.B. zunächst von 224,20 € auf 249,90 € und ein Jahr später auf 257,40 €.

Die Anpassung wurde mit 20 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen beschlossen.

 

Gudensberg2030: Aktualisierte Priorisierung der Projekte

Insgesamt 10 Jahre läuft das Städtebauförderprogramm „Gudensberg2030“. In dieser Zeit müssen die Projekte, die im Rahmen des Programms umgesetzt werden sollen, regelmäßig auf Aktualität und Umsetzbarkeit überprüft werden. Nach der Aufnahme des Projektes „Trift 3“ in die Städtebauförderung hat die Stadtverordnetenversammlung eine neue Priorisierung der einzelnen Projekte vorgenommen. Die Entwicklung der Trift 3 und des Hessischen Hofes fallen dabei neben anderen Maßnahmen genau wie das Freizeitgelände Alter Sportplatz und der Alte Markt unter Priorität 1.

Die neue Priorisierung wurde mit 25 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung festgelegt.