Stadtteile

Ortsbeiräte leisten wichtigen Beitrag für das Zusammenleben in allen Stadtteilen


Die rechtliche Grundlage für die Ortsbeiräte bildet die Hessische Gemeindeordnung (HGO). Dort ist geregelt, dass Städte und Gemeinden in Stadtteilen Ortsbezirke bilden können, für die jeweils ein Ortsbeirat gewählt wird. Die Mitglieder der Ortsbeiräte werden im Rahmen der Kommunalwahlen für jeweils fünf Jahre gewählt. Nicht alle Kommunen haben Ortsbeiräte, da es gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben ist. Gudensberg hat sich bewusst dafür entschieden, in allen Stadtteilen dieser Form der Bürgervertretung zu etablieren.

„Die Ortsbeiräte sind wichtige Bindeglieder zwischen der Bevölkerung und der Stadtverwaltung“, 

erklärt Bürgermeisterin Sina Massow. 

„Sie kennen die örtlichen Gegebenheiten genau, greifen Anliegen aus der Bevölkerung auf und bringen diese konstruktiv in die städtische Arbeit ein.“

Die Zusammenarbeit zwischen den Ortsbeiräten und der Stadtverwaltung funktioniere sehr gut, erklärt die Bürgermeisterin. Regelmäßige Austauschtreffen würden dafür sorgen, dass aktuelle Themen, Anliegen und Entwicklungen zeitnah besprochen und gemeinsam Lösungen gefunden werden können. Auch die Kooperation unter den Ortsbeiräten selbst sei konstruktiv – gegenseitige Unterstützung und ein gutes Miteinander seien selbstverständlich.

Ein lebendiges Beispiel für das Engagement der Ortsbeiräte sind die großen Jubiläumsfeierlichkeiten, die in diesem Jahr in Maden und Gleichen vorbereitet werden. Mit viel Herzblut und Einsatz sorgen die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in den Ortsteilen dafür, dass die Dorfgemeinschaften zusammenkommen und Traditionen gepflegt werden.

„Ihr Einsatz, ihre Ideen und ihre Nähe zu den Menschen vor Ort sind für unsere Stadt von großem Wert“, 

betont Bürgermeisterin Massow und dankt allen Ortsbeiräten für ihr freiwilliges Engagement