Dorfentwicklung
Dorfentwicklung: Info-Abend Sanierungsförderung für private Gebäude
Durchgeführt wird die Veranstaltung von der Bewilligungsstelle des Schwalm-Eder-Kreises, unterstützt vom Architekten Christian Gerlach, der die städtebauliche Beratung in Gudensberg übernimmt.
Das Dorfentwicklungsprogramm bietet finanzielle Unterstützung für die Sanierung, Umnutzung oder Erweiterung privater Gebäude – insbesondere in den historischen Ortskernen der Stadtteile. Voraussetzung: Das Gebäude liegt innerhalb eines festgelegten Fördergebiets. Karten der jeweiligen Fördergebiete stehen online hier zur Verfügung.
Was wird gefördert?
Gefördert werden u. a.:
- Außensanierung und -gestaltung von Wohn-, Wirtschafts- und Nebengebäuden
- Energieeffiziente Umnutzung und Erweiterung
- Maßnahmen zur Wohnraumschaffung
- Gestaltung von privaten Hof- und Grünflächen mit ökologischer Ausrichtung
Nicht förderfähig sind gewerbliche oder großvolumige Wohnprojekte sowie Maßnahmen außerhalb der Fördergebiete oder ohne Bezug zum regionaltypischen Bauen.
So funktioniert der Weg zur Förderung:
- Kontaktaufnahme mit dem Beratungsbüro GERLACH Architekten zur Prüfung der Förderfähigkeit
- Vor-Ort-Beratung und Erstellung eines kostenfreien Beratungsprotokolls
- Angebotseinholung und ggf. Einholung erforderlicher Genehmigungen
- Online-Registrierung und Antragstellung über das LaWiLe-Portal
- Prüfung und Bewilligung durch den Schwalm-Eder-Kreis – erst danach darf mit der Sanierung begonnen werden
- Umsetzung und Nachweis der Maßnahme
- Auszahlung der Fördermittel nach Abschlussprüfung
Wie hoch ist die Förderung?
- Gefördert werden bis zu 35 % der förderfähigen Nettokosten, mit maximal:
- 45.000 € für allgemeine Maßnahmen
- 60.000 € bei denkmalgeschützten Gebäuden
- 200.000 € bei Umnutzung von Wirtschaftsgebäuden zur Wohnraumschaffung
- Die Mindestgrenze für eine Förderung liegt bei 10.000 € Nettokosten.
Die Stadt Gudensberg lädt alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden in den Stadtteilen herzlich ein, sich über diese lohnenswerte Fördermöglichkeit zu informieren. Nutzen Sie die Gelegenheit, Fragen direkt an die Expertinnen und Experten vor Ort zu stellen!
Kontakt für Beratung:
GERLACH Architekten, 05622 918823, Mail: info@gerlach-architekten.com
Kontakt Bewilligungsstelle:
Schwalm-Eder-Kreis, FB 80.3, Hr. Marc Koller, 05681 775-8044, Mail: marc.koller@schwalm-eder-kreis.de oder regionalentwicklung@schwalm-eder-kreis.de
Mehr Informationen und die Förderrichtlinien finden Sie hier.