Förderung

Jetzt Zuschuss sichern: Stadt Gudensberg fördert Balkonkraftwerke


Mit der Förderung möchte die Stadt ein Zeichen für aktiven Klimaschutz setzen und den Ausbau erneuerbarer Energien im Alltag unterstützen. Balkonkraftwerke bieten eine einfache Möglichkeit, selbst Strom zu erzeugen und damit einen kleinen, aber wirkungsvollen Beitrag zur Energiewende zu leisten.

Insgesamt stehen Fördermittel für 60 Anlagen zur Verfügung. Die Vergabe erfolgt nach dem Prinzip „first come, first serve“ – es zählt also der Zeitpunkt der Antragstellung.

 

Wer kann gefördert werden?

Antragsberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Gudensberg, die Eigentümer:in oder Mieter:in einer Wohnung oder eines Hauses sind.

Wichtig: Zuerst Förderung sichern – danach darf das Balkonkraftwerk angeschafft werden.

 

Nicht förderfähig sind:

  • Inselanlagen (Off-Grid-Systeme) mit Akkuspeicher
  • Geräte mit einer Leistung über 2000 W (Wirkleistung) oder mehr als 800 W Wechselrichterleistung
  • Balkonkraftwerke, die zusätzlich zu einem bereits vorhandenen Gerät im gleichen Haushalt installiert werden
  • Gebrauchtgeräte

 

Das ist außerdem zu beachten:

  • Die Anlage muss im Marktstammdatenregister registriert werden.
  • Mieter:innen müssen ihre Vermieter:innen informieren.
  • Bei der Installation an denkmalgeschützten Gebäuden ist vorab eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. (Weitere Infos: 60.2 - Untere Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde)

 

 

So läuft das Antragsverfahren:

  1. Antrag digital stellen
  2. Rückmeldung erhalten (Zusage oder Absage bei ausgeschöpftem Budget)
  3. Bei Zusage: Balkonkraftwerk kaufen und Nachweise einreichen (Rechnung, Zahlungsbeleg, Foto der installierten Anlage)
  4. Die Stadt überweist den Zuschuss in Höhe von 75 Euro

Weitere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie hier.