Gudensberg 2030
Fachwerkhaus in der Fritzlarer Straße saniert
Das Haus aus dem Jahr 1791 ist ein besonders schönes Beispiel für die Bauweise am Ende des 18. Jahrhunderts – und gehört damit zu den wenigen Gebäuden dieser Zeit, die in Gudensberg erhalten sind. Eine Besonderheit sind die Bauinschriften in den Fachwerkbalken, die bis heute sichtbar sind. So erinnert die Inschrift
„Kilian Vockdt und Anna Elisabedta Meine Ehfrau haben Gott verdraut und tises Hausle ebaued ten 25 Audst anno 1791“
an die Erbauer des Hauses.
Im Zuge der Sanierung wurde die straßenseitige Fassade instandgesetzt: beschädigte Gefache wurden ausgebessert, Balken und Balkenköpfe gereinigt und überarbeitet sowie die Fassade neu gestrichen. Auch die Fensterläden erhielten eine Auffrischung.
Durch seine Lage an der Kreuzung zur Trift, direkt neben der VR-Bank, ist das Gebäude ein gut sichtbarer Bestandteil des Stadtbildes. Bürgermeisterin Sina Massow betont die Bedeutung solcher Maßnahmen:
„Die Sanierung dieses Fachwerkhauses ist ein großer Gewinn für unsere Altstadt. Viele Menschen kommen täglich hier vorbei und nehmen das historische Erscheinungsbild wahr.“
Das Anreizprogramm der Stadt Gudensberg unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer dabei, historische Gebäude zu erhalten, den Wohnwert zu verbessern und das Stadtbild nachhaltig zu stärken.
Für weitere Sanierungsprojekte im Fördergebiet stehen noch Mittel zur Verfügung. Zum einen gibt es eine fachliche Beratung im Umfang von bis zu acht Stunden. Dabei können alle Fragen zu den Möglichkeiten der Sanierung und Modernisierung bis zur Abwicklung der Förderung erörtert werden. Die zweite Komponente ist die finanzielle Förderung von bis zu 25 % der förderfähigen Kosten. Das können bis zu 20.000 € Zuschuss sein. Diese Förderung gilt nicht nur für Sanierungsmaßnahmen am Gebäude selbst, sondern auch für die Gestaltung des Wohnumfelds auf dem straßenseitigen Grundstück. Hier ist die Fördersumme auf maximal 5.000 € gedeckelt.
Für Gebäude in den Stadtteilen gibt es das Dorfentwicklungsprogramm, ebenfalls mit fachlicher Beratung und finanzieller Unterstützung. Gefördert werden dort unter anderem die Außensanierung und Gestaltung von Wohn-, Wirtschafts- und Nebengebäuden, die energieeffiziente Umnutzung und Erweiterung sowie Maßnahmen zur Schaffung von Wohnraum. Auch die ökologische Aufwertung von Hof- und Grünflächen kann unterstützt werden. Die Förderung beträgt bis zu 35 % der förderfähigen Nettokosten. Je nach Maßnahme sind Zuschüsse von bis zu 45.000 Euro möglich, bei denkmalgeschützten Gebäuden bis zu 60.000 Euro und bei der Umnutzung von Wirtschaftsgebäuden zu Wohnraum sogar bis zu 200.000 Euro.
Informationen zur fachlichen Beratung und zur finanziellen Förderung und zum Fördergebiet gibt es hier. Dort finden Sie sowohl das Anreizprogramm im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Lebendige Zentren“, als auch das Dorfentwicklungsprogramm
Auch können sich Eigentümerinnen und Eigentümer eines Gebäudes im Fördergebiet beim Fördergebietsmanagement melden: Büro akp Kassel, Tim König, 0561-7004868, gu2030@akp-planung.de
Beratung für das Dorfentwicklungsprogramm erhalten Sie bei GERLACH Architekten, 05622 918823, Mail: info@gerlach-architekten.com.
