Politik
Stadtverordnetenversammlung am 27. August 2026
Hundesteuer: Keine Hundemarken mehr
Die Stadtverordnetenversammlung hat die Hundesteuersatzung einstimmig geändert. Ab dem 1. Oktober 2026 gibt die Stadt keine Hundesteuermarken mehr aus. Auch Pflichten bei Verlust, Ersatz oder Rückgabe entfallen. Ein Hund muss künftig innerhalb eines Monats nach der Aufnahme in den Haushalt bei der Stadt angemeldet werden. Die Hundesteuer wird einmal jährlich fällig. Die neuen Zahlungsregeln gelten ab dem 1. Januar 2027. Die Stadt prüft künftig anhand ihrer Steuerdaten, ob ein Hund ordnungsgemäß angemeldet ist. Außerdem werden die Zahlungs- und Melderegeln angepasst.
Lärmschutz an der A49: Innovative Lösung wird geprüft
Gudensberg will den Lärmschutz entlang der A49 verbessern. Dazu soll geprüft werden, ob Photovoltaik-Lärmschutzwände als innovative Lösung eingesetzt werden können. Sie könnten gleichzeitig den Verkehrslärm reduzieren und Strom erzeugen. Dafür möchte sich Gudensberg als Modellkommune für ein Pilotprojekt bewerben. In die Prüfung sollen insbesondere die stark vom Verkehrslärm betroffenen Bereiche in der Kernstadt, in Dissen und in Dorla einbezogen werden.
Der Magistrat soll Gespräche mit der Autobahn GmbH, politischen Vertretern, Anrainerkommunen, Anwohnern, Bürgerinitiativen, Fachleuten und möglichen Partnern führen. Außerdem sollen Fördermittel geprüft und beantragt werden.
Die Stadtverordnetenversammlung beauftragte den Magistrat mehrheitlich, das Projekt weiterzuverfolgen.
Freiflächen-Photovoltaikanlage: Aussehen wird gezeigt
Bei der Informationsveranstaltung am 31. August 2026 soll anschaulich gezeigt werden, wie die geplante Photovoltaikanlage entlang der A49 später aussehen könnte. Eine Präsentation mit Bildern und Animationen soll die Größe und die Auswirkungen auf das Landschaftsbild verständlich darstellen. Grundlage ist der aktuelle Planungsstand. Einzelne Details können sich noch ändern.
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss mehrheitlich, die Bürgerinnen und Bürger auf diese Weise umfassend zu informieren.
Bauleitplanung „Beim Posthof" in Dissen wird weitergeführt
Das Bauleitplanverfahren für das Gebiet „Beim Posthof" in Dissen wird wieder aufgenommen. Ziel ist, den Standort des Logistikunternehmens Doppelstein rechtlich abzusichern und die Kreuzung mit der B 254 sicherer auszubauen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss einstimmig, die Entwürfe für den Bebauungsplan und die Änderung des Flächennutzungsplans öffentlich auszulegen. Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden können die Pläne prüfen und Stellungnahmen abgeben.
Damit ist noch keine endgültige Baugenehmigung verbunden. Es handelt sich zunächst um den nächsten Schritt im Planungsverfahren. Die Kosten für die Planung übernimmt die Firma Doppelstein.
Dorfentwicklungsprogramm: Zwei Förderbescheide für die Stadtteile
Im Rahmen der Förderprogramms Dorfentwicklung hat die Stadt zwei Zuwendungsbescheide erhalten: Für die Planung der Außenflächen und der Prüfung eines Gründaches beim DGH Dorla erhält die Stadt eine Förderung in Höhe von 9.156 Euro. Die Gesamtkosten betragen 12.900 Euro. Außerdem können Vereine und private Initiativen für kleinere Projekte bis zu 3.000 Euro Förderung beantragen. Insgesamt stehen dafür bis zum 1.10.2027 12.000 Euro zur Verfügung. Die Anträge sind online über die Internetseite der Stadt möglich.
Haushalt 2026: Gudensberg wirtschaftet bisher nach Plan
Regelmäßig überprüft die Verwaltung, wie sich die geplanten Einnahmen und Ausgaben der Stadt im laufenden Jahr tatsächlich entwickeln. Auf der Sitzung wurde nun über den aktuellen Stand des Haushalts 2026 informiert. Bisher verläuft das Haushaltsjahr weitgehend nach Plan: Die Einnahmen und Ausgaben liegen insgesamt im erwarteten Rahmen. Bei einigen größeren Bauprojekten kommt es zu Verzögerungen. Deshalb wurde bisher deutlich weniger Geld für Investitionen ausgegeben als ursprünglich geplant.
Rechnungshof bestätigt solide Finanzen
Der Hessische Rechnungshof hat die Finanzen der Stadt Gudensberg geprüft und positiv bewertet. Gudensberg ist deutlich weniger verschuldet als vergleichbare Kommunen. Gleichzeitig investiert die Stadt in wichtige Bereiche. Mehr zu der Prüfung erfahren Sie auf den Informationskanälen der Stadt.
Jahresabschlüsse 2023 und 2024 geprüft
Die Jahresabschlüsse der Stadt Gudensberg für 2023 und 2024 wurden geprüft. Dabei gab es keine Beanstandungen. Beide Abschlüsse erhielten eine uneingeschränkte Bestätigung. Die Stadt erzielte 2023 einen Überschuss von rund 810.000 Euro und 2024 von rund 813.000 Euro. Gründe waren vor allem Einsparungen bei Sachkosten und beim Personal.
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss die Jahresabschlüsse 2023 und 2024 einstimmig, nahm die Prüfberichte zur Kenntnis und entlastete den Magistrat.
Vertreter für den Wasserzweckverband gewählt
Die Stadt Gudensberg entsendet vier Vertreter und ihre Stellvertreter in die Verbandsversammlung des Wasserzweckverbandes Kirchberg-Gleichen-Dorla-Werkel. Dazu wählte die Stadtverordnetenversammlung aus Gleichen einstimmig Marco Lehmann und Carsten Röhrig mit ihren Stellvertretern Matthis Köhler und Andrea Itter. Aus Dorla wählte sie Bernd Zuschlag und Tobias Weiß mit ihren Stellvertretern Hanna Pommerening und Susanne Zuschlag. Damit folgte die Stadtverordnetenversammlung den Vorschlägen der Ortsbeiräte.
Guxhagen tritt dem Gefahrgutbezirk bei
Mehrere Kommunen, darunter Gudensberg, arbeiten bei der Kontrolle von Gefahrgut gemeinsam. Die Gemeinde Guxhagen möchte diesem Zusammenschluss zum 1. Januar 2027 beitreten.
Die Stadtverordnetenversammlung stimmte dem Beitritt einstimmig zu und beschloss die dafür notwendige Änderung der Vereinbarung. Damit können die beteiligten Kommunen die Überwachung von Gefahrgut weiterhin gemeinsam organisieren.
Baumschutzsatzung wird aufgehoben
Die Stadtverordnetensammlung hob die bisherige Baumschutzsatzung der Stadt Gudensberg zum 1. Oktober 2026 mehrheitlich auf.
Stellenplan 2027: Keine zusätzlichen Stellen geplant
Für das Jahr 2027 sollen insgesamt keine neuen Stellen bei der Stadt geschaffen werden. Neue Stellen in wichtigen Bereichen, zum Beispiel bei der Kinderbetreuung oder der Infrastruktur, sollen nur entstehen, wenn dafür unbesetzte Stellen umgewandelt oder gestrichen werden. Auch notwendige Verbesserungen bei bestehenden Stellen sind möglich, müssen aber innerhalb des vorhandenen Budgets finanziert werden.
Mit diesem Antrag wird sich nun der Haupt- und Finanzausschuss in einer nächsten Sitzung befassen.
Anfragen an den Magistrat
- Frage zur Trinkwasserversorgung
- Frage zu städtischen PV-Anlagen, insb. der Anlage Günthersberg
- Aktueller Stand des Gewerbegebietes
- Zulässigkeit von Sondergebieten Lärmschutz A49
- Sachstand Bauarbeiten L3220
Lesen Sie mehr dazu im Ratsinformationssystem.
