Finanzen
Rechnungshof bestätigt: Gudensberg wirtschaftet seriös und zukunftsorientiert
Der Hessische Rechnungshof ist eine unabhängige Kontrollinstanz. Er überprüft regelmäßig, ob Städte und Gemeinden die Steuergelder ihrer Bürgerinnen und Bürger wirtschaftlich, zweckmäßig und gesetzeskonform einsetzen. Diese Prüfung ist mit einer externen Begutachtung vergleichbar, bei der die Effizienz der Verwaltung und die Nachhaltigkeit der Finanzplanung bewertet werden. Das gute Ergebnis für Gudensberg ist damit ein wichtiges Vertrauenssignal für die Einwohnerinnen und Einwohner.
Ein zentrales Ergebnis der Prüfung: Die Stadt Gudensberg ist außergewöhnlich gering verschuldet. Die Pro-Kopf-Verschuldung liegt bei nur 173 Euro pro Einwohnerin bzw. Einwohner, während vergleichbare Kommunen im Durchschnitt 1.663 Euro pro Kopf aufweisen. Investitionskredite werden zügig zurückgezahlt, sodass Steuergelder direkt in Projekte vor Ort fließen können statt in hohe Zinszahlungen an Banken.
Dass die Stadt Gudensberg trotz zahlreicher Projekte kaum Kredite in Anspruch nehmen muss, liegt auch an dem hervorragenden Fördermittelmanagement.
„In den vergangenen Jahren haben wir in diesem Bereich eigenes Personal aufgebaut und haben dadurch einen exzellenten Überblick über Fördermöglichkeiten. Dieses spezielle Know-How, das für Kommunen unserer Größenordnung außergewöhnlich ist, kommt direkt unseren Bürgerinnen und Bürgern zu Gute“, erklärt Bürgermeisterin Sina Massow.
Besonders hervor hebt der Prüfbericht die strategische Entscheidung der Stadt, gezielt in die Qualität der Kinderbetreuung zu investieren. Die gute personelle Ausstattung der Kindertageseinrichtungen schafft dabei wichtige Voraussetzungen für eine hohe Betreuungsqualität und eine flexible Betreuung der Kinder. Gudensberg geht damit deutlich über die gesetzlichen Mindestvorgaben hinaus.
„Unsere Kindertageseinrichtungen unterscheiden sich von vielen anderen Kitas“, erklärt Bürgermeisterin Sina Massow. „Wir nehmen das ganze Jahr über neue Kinder auf. Damit bieten wir unseren Familien eine möglichst hohe Flexibilität – zum Beispiel, wenn Mütter und Väter nach der Elternzeit wieder in ihren Beruf einsteigen.“
Damit die Qualität der Betreuung jederzeit gewährleistet ist, bleibt der Betreuungsschlüssel durch Fachkräfte das ganze Jahr über gleich hoch. Wenn in einzelnen Monaten jedoch weniger Kinder betreut werden, führt das dazu, dass der Betreuungsschlüssel in diesen Zeiten über den gesetzlichen Mindestanforderungen liegt. Diese Praxis ist eine bewusste Entscheidung, die die politischen Gremien der Stadt in der Vergangenheit getroffen haben. Sie könnte auch anders gestaltet werden, um Kosten zu sparen. Dies hätte aber auch Auswirkungen auf die Betreuungsqualität und die Beschäftigungssicherheit der Mitarbeitenden. Aktuell setzt die Stadt auf eine verlässliche und stabile personelle Ausstattung. Das gibt den Beschäftigten mehr Sicherheit und sorgt für langfristig stabile Arbeitsverhältnisse. Gleichzeitig kann dadurch Personalfluktuation entgegengewirkt werden. Die damit verbundenen Mehrausgaben sind daher eine bewusste Investition in die Qualität der Kinderbetreuung, die Lebensqualität junger Familien und die Stabilität der Teams in den Kindertageseinrichtungen.
Der Prüfbericht geht auch auf die Steuerbelastung in Gudensberg ein. Die Analyse zeigt, dass die Stadt bei den kommunalen Abgaben eine faire und transparente Linie verfolgt. Für die Grundsteuer-Hebesätze wurde im Prüfbericht das Jahr 2024 betrachtet. Diese Abweichung vom grundsätzlichen Prüfjahr 2025 erklärt sich durch die Grundsteuerreform: Das Jahr 2025 war aufgrund der Neuberechnung der Grundsteuer ein Sonderjahr und eignet sich daher nur eingeschränkt für einen aussagekräftigen Vergleich der Hebesätze.
Im Jahr 2024 lagen die Hebesätze für die Grundsteuer A und B jeweils bei 450 Prozent. Damit bewegt sich Gudensberg im Rahmen der Empfehlungen und verzichtet auf besonders hohe Aufschläge. Im Zuge der Grundsteuerreform hat die Stadt im Jahr 2025 die Hebesatzempfehlungen des Landes Hessen umgesetzt, ohne diese als Vorwand für versteckte Steuererhöhungen zur Deckung von Defiziten zu nutzen.
Der Hessische Rechnungshof hat berechnet, dass die Stadt Gudensberg ihre Einnahmen theoretisch um rund 2,5 Millionen Euro erhöhen könnte, wenn sie die höchsten Hebesätze der verglichenen Kommunen übernehmen würde. Gudensberg nutzt diesen Spielraum jedoch bewusst nicht. Das zeigt, dass die Stadt verantwortungsvoll mit ihren Finanzen umgeht. Steuererhöhungen kommen nur als letztes Mittel infrage und sind kein Standardinstrument der Haushaltsplanung.
Diese Bewertung macht deutlich: Die Steuerbelastung in Gudensberg steht in einem ausgewogenen Verhältnis zur Gegenleistung. Die Bürgerinnen und Bürger zahlen moderate Sätze, erhalten dafür aber eine Infrastruktur und einen Betreuungsstandard, die deutlich über dem Durchschnitt vergleichbarer Kommunen liegen.
