Förderprogramm

Förderprogramm „STARKES DORF+“ 


Wichtig für Gudensberg:

Nicht nur Initiativen aus den Stadtteilen, sondern auch Initiativen aus der Kernstadt Gudensberg sind ausdrücklich förderfähig.

 

Was wird gefördert?

Das Programm umfasst drei Förderansätze:

  • Kleinprojekte zur Stärkung des Zusammenhalts vor Ort
  • Projektbegleitung und Projektberatung
  • Gründung von Bürgergenossenschaften

Je Initiative und Förderansatz sind Zuwendungen von 1.000 € bis max. 7.500 € möglich (ein Antrag pro Förderansatz und Jahr).

 

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Förderfähig sind Initiativen, z. B.:
    • Vereine
    • Interessengemeinschaften
    • Stiftungen
    • Genossenschaften
    • Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Unabhängig von der Rechtsform – diese spielt für die Förderentscheidung keine Rolle.
  • Nicht antragsberechtigt sind Einzelpersonen sowie Ortsbeiräte oder andere kommunale Vertretungen in dieser Funktion.
  • Zuwendungsempfängerin ist stets die Initiative, vertreten durch eine projektverantwortliche Person.

 

Fristen & wichtiger Hinweis zur Antragstellung

  • Anträge können ab sofort gestellt werden
  • Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital
  • Bewilligungen sind erst ab voraussichtlich Ende März 2026 möglich
  • Achtung: Nach Ausschöpfung des jährlichen Förderbudgets wird das Antragsportal geschlossen – schnell sein lohnt sich!

 

Weitere Informationen & Antragstellung

Alle Details zum Förderprogramm sowie das digitale Antragsformular finden sich hier.


Nutzen Sie diese Fördermöglichkeit. Wenn Sie ein Projekt haben – oder eine Idee, die schon lange umgesetzt werden soll – ist „STARKES DORF+“ eine sehr gute Gelegenheit, den nächsten Schritt zu gehen.