Förderprogramm
Förderprogramm „STARKES DORF+“
Wichtig für Gudensberg:
Nicht nur Initiativen aus den Stadtteilen, sondern auch Initiativen aus der Kernstadt Gudensberg sind ausdrücklich förderfähig.
Was wird gefördert?
Das Programm umfasst drei Förderansätze:
- Kleinprojekte zur Stärkung des Zusammenhalts vor Ort
- Projektbegleitung und Projektberatung
- Gründung von Bürgergenossenschaften
Je Initiative und Förderansatz sind Zuwendungen von 1.000 € bis max. 7.500 € möglich (ein Antrag pro Förderansatz und Jahr).
Wer kann einen Antrag stellen?
- Förderfähig sind Initiativen, z. B.:
- Vereine
- Interessengemeinschaften
- Stiftungen
- Genossenschaften
- Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)
- Unabhängig von der Rechtsform – diese spielt für die Förderentscheidung keine Rolle.
- Nicht antragsberechtigt sind Einzelpersonen sowie Ortsbeiräte oder andere kommunale Vertretungen in dieser Funktion.
- Zuwendungsempfängerin ist stets die Initiative, vertreten durch eine projektverantwortliche Person.
Fristen & wichtiger Hinweis zur Antragstellung
- Anträge können ab sofort gestellt werden
- Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital
- Bewilligungen sind erst ab voraussichtlich Ende März 2026 möglich
- Achtung: Nach Ausschöpfung des jährlichen Förderbudgets wird das Antragsportal geschlossen – schnell sein lohnt sich!
Weitere Informationen & Antragstellung
Alle Details zum Förderprogramm sowie das digitale Antragsformular finden sich hier.
Nutzen Sie diese Fördermöglichkeit. Wenn Sie ein Projekt haben – oder eine Idee, die schon lange umgesetzt werden soll – ist „STARKES DORF+“ eine sehr gute Gelegenheit, den nächsten Schritt zu gehen.
