Politik
Die Stadtverordnetenversammlung am 5. Februar
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2026 beschlossen
Nach seiner formellen Einbringung durch Bürgermeisterin Sina Massow im November 2025 wurde der Entwurf des Haushaltsplanes samt Satzung für das Jahr 2026 nun von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Das Abstimmungsergebnis fiel mit 22 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich aus.
Kitas: Neues Betreuungsangebot bis 15 Uhr
Ab dem 1. August 2026 wird es in den Gudensberger Kindertageseinrichtungen ein neues Betreuungsangebot geben. Eltern können ihre Kinder dann auch bis 15 Uhr, statt wie bisher nur bis 14 Uhr oder bis 16.30 Uhr anmelden. Damit reagiert die Stadt auf einen Wunsch der Elternschaft. Neben der größeren Flexibilität für Familien erwartet die Stadt einen sinkenden Personalbedarf für die Betreuungszeit zwischen 15 und 16.30 Uhr.
Die Entscheidung für das neue Betreuungsangebot wurde einstimmig getroffen.
Erweiterung der Vereinsförderrichtlinien
Künftig können Vereine und Initiativen, die sich mit Ortsgeschichte, Heimatpflege, kulturellen Traditionen oder der Gestaltung und Pflege des Ortsbildes befassen, im Rahmen der städtischen Vereinsförderung für Projekte einen besonderen Zuschuss beantragen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss die entsprechende Änderung der Vereinsförderrichtlinien einstimmig.
Interkommunale Zusammenarbeit beim Thema Sicherheit
Die Städte Gudensberg, Edermünde und Niedenstein wollen bei der Sicherheit von öffentlichen Veranstaltungen enger zusammenarbeiten. Dazu stellen sie gemeinsam einen Antrag im Förderprogramm „Sicherheit bei Veranstaltungen“ des Landes Hessen. Für das interkommunale Projekt stehen 75.000 Euro Fördermittel zur Verfügung. Das Geld wird nach Einwohnerzahl auf die drei Kommunen verteilt. Gudensberg übernimmt die Federführung für das Projekt und stellt den Förderantrag beim Hessischen Innenministerium.
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss die interkommunale Zusammenarbeit und die Antragsstellung einstimmig.
Lärmschutzmaßnahmen an der A49
Bürgermeisterin Sina Massow berichtete der Stadtverordnetenversammlung über die Ergebnisse der Prüfung, ob freiwillige Lärmschutzmaßnahmen an der A49, vor allem im Bereich Gudensberg-Dissen, umgesetzt werden können.
- Freiwillige Maßnahmen sind grundsätzlich möglich, z. B. Lärmschutzwände oder Erdwälle. Die Stadt ist hierzu rechtlich nicht verpflichtet.
- Technische und planerische Hürden: Für jede Maßnahme sind umfangreiche Gutachten nötig (Schall, Statik, Geotechnik).
- Flächenprobleme: Kommunale Grundstücke reichen vermutlich nicht aus. Weitere Flächen müssten gekauft werden; Enteignungen sind nicht möglich.
- Betroffene Bereiche: Neben Dissen wären auch die Kernstadt und Dorla betroffen. Der Längenbedarf liegt schätzungsweise bei 1.100 m in Dissen, 2.000 m in der Kernstadt und 900 m in Dorla.
- Abstimmung mit Behörden: Jede Maßnahme in Autobahnnähe benötigt die Zustimmung der Autobahn GmbH. Außerdem sind Genehmigungen über Bau- und Naturschutzrecht sowie Raumplanung notwendig.
- Finanzierung: Die Kosten wären sehr hoch. Förderprogramme für Kommunen sind aktuell nicht verfügbar. Finanzierungsmodelle wie Public-Private-Partnerships oder Bürgerbeteiligung sind nur begrenzt realistisch.
- PV-Anlagen: Eine Kombination von Lärmschutz mit bestehenden oder geplanten Freiflächen-PV-Anlagen bringt nur geringe Effekte. Ein wirksamer Schutz muss direkt am Fahrbahnrand erfolgen.
- Bürgerbeteiligung: Die Öffentlichkeit kann bei der Planung eingebunden werden, direkte Mitgestaltung bei Bau und Umsetzung ist jedoch nicht möglich.
Fazit: Lärmschutzmaßnahmen durch die Stadt Gudensberg sind grundsätzlich machbar, stoßen aber auf erhebliche technische, rechtliche, flächenbezogene und finanzielle Hindernisse. Eine Umsetzung wäre nur mit großem Aufwand, hohen Kosten und sorgfältiger Planung möglich.
Änderung der Kooperationsvereinbarung „Tourismus im Naturpark Habichtswald“
Die Stadt Gudensberg ist seit 2017 Mitglied der Touristischen Arbeitsgemeinschaft Naturpark Habichtswald (TAG). Nun möchten die Stadt Wolfhagen und die Gemeinde Calden der TAG ebenfalls beitreten. Ihr Beitritt hat u.a. stabilisierende Auswirkungen auf die Umlagenhöhe der einzelnen Mitgliedskommunen, verlangt aber eine formelle Beschlussfassung aller bisherigen Mitgliedskommunen über die Änderungsvereinbarung der Kooperationsvereinbarung „Tourismus im Naturpark Habichtswald.
Die Stadtverordnetenversammlung fasste den notwendigen Beschluss einstimmig.
