Politik

Stadtverordnetenversammlung am 11. Juni 2026


Umgestaltung von Untergasse, Kasseler Straße und Rathausumfeld beschlossen

Die Stadtverordnetenversammlung hat den Entwurf für die gemeinsame Umgestaltung der Kasseler Straße, der Untergasse und des Rathausumfelds beschlossen. Ziel ist eine attraktivere Untergasse mit höherer Aufenthaltsqualität, ein aufgewertetes Rathausumfeld, ein moderner Parkplatz an der Kasseler Straße sowie mehr Sicherheit und bessere Wege für Fußgänger. Die Planung basiert auf vielen Rückmeldungen aus der Bürgerschaft und wurde durch Fachplanungen und politische Beschlüsse ergänzt. Als nächstes steht nun die Detailplanung an bevor das Projekt in 2027 in die Umsetzung gehen kann.

Das Projekt kostet rund 2.47 Mio. €. Davon werden 1.67 Mio. € durch Förderprogramme gedeckt. Der Eigenanteil der Stadt beträgt rund 795.000 €.

Der Entwurf für das Projekt wurde einstimmig beschlossen.

 

Neues Baumkonzept für Gudensberg

Die Stadtverordnetenversammlung hat das Stadt- und Straßenbaumkonzept im Rahmen des Förderprogramms „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ beschlossen. Ziel ist es, Gudensberg mit neuen Bäumen besser an den Klimawandel anzupassen und die Aufenthaltsqualität in der Kernstadt und den Stadtteilen zu verbessern. Die Standorte wurden gemeinsam mit den Ortsbeiräten sowie den Bürgerinnen und Bürgern ausgewählt. Das Projekt wird mit 80 % gefördert und nun schrittweise umgesetzt.

Das Baumkonzept wurde einstimmig beschlossen.

 

Änderungen bei der Hundesteuersatzung

Die Stadtverordnetenversammlung hat die Änderung der Hundesteuersatzung in folgenden Punkten zum 01.10.2026 beschlossen:

  • Die Satzung verweist künftig automatisch auf die jeweils geltenden landesrechtlichen Regelungen.
  • Der jährliche Steuerbescheid entfällt. Stattdessen gilt ein Dauerbescheid. Die Hundesteuer wird einmal jährlich fällig.
  • Hunde können innerhalb eines Monats angemeldet werden. An- und Abmeldungen sind künftig auch digital möglich.
  • Die Verwaltung prüft, ob die bisherige Hundesteuermarke durch digitale oder andere Lösungen ersetzt werden kann.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

 

Mehr Klarheit für zukünftige Bauvorhaben

Die Stadtverordnetenversammlung hat die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 „Sanierungsabschnitt I: zwischen Kasseler Straße und Untergasse“ beschlossen und die öffentliche Auslegung des Entwurfs eingeleitet. Der Änderungsbereich liegt nördlich der Kreuzung „Freiheit“ / „Kasseler Straße“.

Künftig werden verbindliche Gebäudehöhen festgelegt, damit sich neue Bauvorhaben besser in das bestehende Ortsbild einfügen.

Die Planunterlagen können während der öffentlichen Auslegung von Bürgerinnen und Bürgern eingesehen werden. Stellungnahmen sind möglich.

Die Änderung des Bebauungsplanes wurde einstimmig beschlossen.

 

Stadt sichert Planungen im Bereich Freiheit ab

Die Stadtverordnetenversammlung hat für den Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 „Sanierungsabschnitt I: zwischen Kasseler Straße und Untergasse“ eine Veränderungssperre beschlossen.

Damit werden die laufenden Planungen zur Festlegung verbindlicher Gebäudehöhen abgesichert. Ziel ist es, zu verhindern, dass während des Planverfahrens Bauvorhaben entstehen, die den zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplans entgegenstehen könnten.

Die Veränderungssperre gilt bis zum Abschluss des Planverfahrens und dient einer geordneten städtebaulichen Entwicklung des Gebietes.

Die Veränderungssperre wurde einstimmig beschlossen.

 

Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes beschlossen

Die Stadtverordnetenversammlung hat das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) aktualisiert. Es ist die Grundlage für die Stadtentwicklung in Gudensberg und Voraussetzung für Fördermittel aus dem Programm „Lebendige Zentren“.

Neu aufgenommen wurde das Projekt „Trift 3“. Die Projekte Kasseler Straße und Untergasse werden künftig gemeinsam betrachtet. Außerdem wurde das Fördergebiet angepasst und erweitert sowie die Projekte neu geordnet und priorisiert.

Die ISEK-Fortschreibung wurde einstimmig beschlossen. Die Fortschreibung wird nun beim Land Hessen als Fördermittelgeber zur Genehmigung eingereicht.

 

Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Ausländerbeirats geregelt

Seit dieser Wahlperiode gibt es in Gudensberg einen Ausländerbeirat. Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder unterstützen die Stadt bei wichtigen Themen der Integration und des Zusammenlebens und erhalten eine Aufwandsentschädigung. Diese wurde nun in der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit mit aufgenommen. Mitglieder des Ausländerbeirates erhalten künftig pro Sitzung 20 Euro. Für die Tätigkeit als Schriftführer gibt es 30 Euro pro Sitzung. Der oder die Vorsitzende erhält zudem eine monatliche Pauschale von 40 Euro.

Die Satzungsänderung wurde einstimmig beschlossen.

 

Informationsveranstaltung zum Planungsstand PV-Freiflächenanlagen entlang der A49

Die Stadtverordnetenversammlung hat einstimmig beschlossen, im August 2026 eine Informationsveranstaltung für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gudensberg zu dem aktuellen Planungsstand durchzuführen. Bereits in 2024 wurde das Vorhaben entlang der A49 durch die BLG geplant. Inzwischen haben sich rechtliche Voraussetzungen so verändert, dass die Stadt Gudensberg kein Mitbestimmungsrecht mehr hat.

 

Satzung zum Schutz der Grünbestände wird aufgehoben

Die Stadtverordnetenversammlung hat mehrheitlich beschlossen, die Baumschutzsatzung der Stadt Gudensberg aufzuheben. Der Magistrat wurde beauftragt, eine entsprechende Aufhebungssatzung vorzubereiten und der Stadtverordnetenversammlung in der nächsten Sitzung zur endgültigen Entscheidung vorzulegen.

 

Neue Straßenbezeichnung in Obervorschütz beschlossen

Die neu entstehende Nebenstraße im Stadtteil Obervorschütz wird künftig „Am Sägewerk“ heißen. Die Straße zweigt vom „Schmiedeweg“ ab.

 

Nachbesetzung im Ortsgericht Gudensberg

Die Stadtverordnetenversammlung hat Herrn Dipl.-Ing. Manfred Wicke aus Obervorschütz einstimmig als neuen Ortsgerichtsschöffe bestimmt. Er unterstützt künftig das Ortsgericht, insbesondere bei Gutachten und Schätzungen. Seine Ernennung erfolgt durch das Amtsgericht auf Vorschlag der Stadt.

 

Es gab folgende Anfragen an den Magistrat:

  • Vergabe von Hausbäumen und Förderung von Balkonkraftwerken
  • Sicherstellung der öffentlichen Ordnung um und auf dem Alten Friedhof
  • Sachstand zum Kunstrasenplatz/Status der Gespräche mit den Vereinen

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