Katastrophenschutz
Hessenweiter Warntag am 12. März
Neben Sirenen mit dem Sirenensignal „Warnung der Bevölkerung“ und die Warnung über die sich beteiligenden Rundfunkanstalten werden auch alle weiteren Warnmöglichkeiten, wie die Warn-App hessenWARN und das vom Bund eingeführte „Cell-Broadcast“ zum Einsatz kommen. Die Entwarnung erfolgt um 10:30 Uhr.
Zum Test der Warnmedien und zur Sensibilisierung der Bevölkerung hat sich inzwischen der bundesweite Warntag im Herbst eines Jahres bewährt. Über diesen bundesweiten Warntag hinaus, soll nun in den Bundesländern ein jeweils landesweiter Warntag etabliert werden. Ziel ist es, die Auslösung der regionalen Warnmedien über die Infrastruktur der hessischen Landkreise und kreisfreien Städte zu testen. In einer bundesweiten Abstimmung hat man den landesweiten Warntag alljährlich für den zweiten Donnerstag im März vormittags festgelegt. Eine Warnung der Bevölkerung kann sowohl bei einer Bedrohung der Bundesrepublik von außen („Zivilschutzfall“), bei Großschadenslagen („Katastrophenfall“), im täglichen Einsatzgeschehen der Feuerwehr („tägliche Gefahrenabwehr“) und auch bei polizeilichen Ereignissen (z.B. Terrorlage) erforderlich sein.
Cell-Broadcasting des BBK
Voraussetzung für einen Empfang der „Cell-Broadcast“-Nachrichten ist, dass die Bürgerinnen und Bürger die aktuellen Betriebssysteme auf ihren Mobilfunkgeräte installiert haben. Aus technischen Gründen wird bei diesem Warnmedium nur die Warnung selbst, nicht jedoch eine Entwarnung übermittelt.
hessenWARN-Meldungen
Neben den kommunalen Warnmitteln - in der Regel Sirenen - stehen zur Warnung insbesondere auch Lösungen für Smartphones („WarnApps“) zur Verfügung. Hier nutzt das Land Hessen sowie die weit überwiegende Mehrzahl der Landkreise in Hessen das System hessenWARN (bzw. den kompatiblen Vorläufer KatWarn). Beide Apps bieten Gefahren- und Katastrophenwarnungen sowie Informationen zu Ereignissen oder möglichen Risiken aus einer Hand.
Sirenensignale im Zivil- und Katastrophenschutz in Deutschland:
„Warnung der Bevölkerung“: Einminütiger auf- und abschwellender Heulton
Bedeutung: Es besteht eine örtliche Gefahr für Personen oder Sachen – informieren Sie sich hierzu in den Medien (regionale Radio-, ggf. auch Fernsender, Internet) -rufen Sie hierzu NICHT die Notrufnummern 112 und 110 an.
Entwarnung: Einminütiger durchgängiger Dauerton
Bedeutung: Es besteht keine Gefahr mehr – die Warnung ist aufgehoben.
