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Mitglieder für das Schiedsamt gesucht
Die aktuelle Amtszeit der Schiedspersonen der Stadt Gudensberg endet im November 2026 und die Stadtverordnetenversammlung hat Schiedspersonen zu wählen.
Für interessierte Bürgerinnen und Bürger bietet sich die Möglichkeit, sich für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt zu bewerben und sich aktiv für das Gemeinwohl zu engagieren.
Was wird geschlichtet?
- Nachbarschaftsstreitigkeiten jeglicher Art, Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdung, gefolgt von Forderungen nach Unterlassung oder Vornahme von bestimmten Handlungen — Dinge, bei denen Nachbarn sich zu einer Sache oder über ein Verhalten in Streit geraten können.
- Schlichtung bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten, sowohl über die Zahlungsleistung von Geld aus Verträgen oder die Herausgabe einer Sache.
- Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen.
- In bestimmten Fällen (z.B. Bedrohung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch oder Verletzung des Briefgeheimnisses) wird vor einer Privatklage zunächst eine gütliche Einigung im Rahmen einer sogenannten Sühneverhandlung angestrebt.
Wer kann Schiedsfrau/ Schiedsmann werden?
Schiedspersonen sind Ehrenbeamte. Sie werden von der Stadtverordnetenversammlung für fünf Jahre gewählt und nach der Wahl von der Leitung des zuständigen Amtsgerichts bestätigt.
Voraussetzungen:
- Vollendung des 25. Lebensjahres,
- Wohnsitz in Gudensberg,
- Persönliche Eignung (z.B. Verantwortungsbewusstsein, Neutralität, Kommunikationsfähigkeit).
Schiedsfrauen und Schiedsmänner arbeiten ehrenamtlich, sie erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung.
Vom Amt ausgeschlossen sind unter anderem Personen, die
nicht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen,
- unter Betreuung stehen,
- als Rechtsanwältin / Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin / Notar bestellt sind.
- die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben,
- die rechtsprechende Gewalt als Berufsrichterin oder Berufsrichter oder das Amt der Staatsanwaltschaft ausüben oder im Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst tätig sind,
- das 75. Lebensjahr vollendet haben.
Interesse geweckt?
Wenn Sie sich für dieses wichtige Ehrenamt interessieren oder weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich gerne bis zum 12. Juni 2026 per E-Mail an die Stadtverwaltung Gudensberg: wahlen@stadt-gudensberg.de
