Sicherheit und Ordnung

E-Scooter-Kontrolle in Gudensberg: Mehrere Verstöße festgestellt


Bei einem E-Scooter war die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch technische Veränderungen überschritten. Für E-Scooter gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Eine technische Veränderung kann außerdem zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach sich ziehen.

Die Kontrolle nahm auch weitere Vorschriften und die sichere Teilnahme am Straßenverkehr in den Blick. E-Scooter dürfen ab 14 Jahren gefahren werden. Gibt es Radwege oder andere Radverkehrsflächen, müssen diese genutzt werden; andernfalls ist die Fahrbahn zu benutzen. Gehwege sind für E-Scooter tabu. Zudem darf jeweils nur eine Person auf dem Roller fahren.

Ziel der Kontrollen ist es, Verkehrsteilnehmer für die bestehenden Vorschriften zu sensibilisieren und damit die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.

Die beteiligten Stellen appellieren an alle E-Scooter-Fahrenden, die geltenden Regeln einzuhalten und rücksichtsvoll unterwegs zu sein. Das trägt dazu bei, Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen.

Weitere Informationen zu den geltenden Regeln bietet die Polizei Hessen auf ihrer Website hier.

Quelle: Polizei Hessen.