Reinigung
Gudensberg unterstützt Anlieger bei der Laubentsorgung
Grundlage ist die Straßenreinigungssatzung der Stadt Gudensberg. Sie sieht in § 12 Ausnahmen für unzumutbare Reinigungssituationen vor. Die Unterstützung richtet sich an Anlieger, bei denen die sogenannte Zumutbarkeitsgrenze erreicht ist. Die Unterstützung soll dort entlasten, wo besonders viel Laub anfällt. Die allgemeine Pflicht zur Straßenreinigung bleibt davon unberührt.
Zusätzliche Biotonne für Laub
Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, bei denen besonders viel Laub anfällt, können eine zusätzliche Biotonne beantragen. Das kann etwa bei einer Häufung von Straßenbäumen, großen Baumkronen oder einer besonderen Lage der Fall sein. Der Antrag ist über das Online-Formular möglich.
Für den Hauptlaubfall vom 1. September bis zum 30. November übernimmt die Stadt die Kosten für die zusätzliche Tonne. Die Entsorgung läuft über den Abfallzweckverband; Verwaltung und Überwachung übernimmt die Stadt Gudensberg.
Die Tonne soll möglichst selbst am Bauhof abgeholt und nach Ablauf des Zeitraums zurückgebracht werden. Wer das etwa aus gesundheitlichen Gründen oder mangels Transportmöglichkeit nicht kann, kann den Bauhof um Unterstützung bitten.
Container in besonders betroffenen Bereichen
In Gebieten mit besonders hohem Laubaufkommen stellt die Stadt 10-Kubikmeter-Muldencontainer auf. Dazu zählen die Platanenallee, die Ahornstraße und der Wolfershäuser Weg. Der Container am Wolfershäuser Weg steht auf dem Parkplatz am Floriansplatz.
Die Stadt übernimmt die Entsorgung, Verwaltung, Beschilderung und Abholung der Container. Ist ein Container voll, können Anlieger die Stadt über den QR-Code auf dem Hinweisschild informieren und eine AEM-Meldung erstellen.
Big Bags an ausgewählten Baumstandorten
In ausgewählten Straßen stehen Big Bags als Laubsammelstellen direkt an den Baumstandorten. Auch dort können Bürgerinnen und Bürger über den QR-Code auf den neuen Hinweisschildern eine Leerung als AEM-Meldung beauftragen.
Für wen gilt die Unterstützung?
Die Maßnahmen gelten, wenn die Zumutbarkeitsgrenze erreicht ist. Das kann nach den Kriterien der Stadt bei folgenden Situationen der Fall sein:
- Häufung von Straßenbäumen: Vor dem Grundstück stehen mindestens drei Bäume auf einer Fläche von 50 Quadratmetern oder mehr.
- Große Baumkronen im Verhältnis zur Grundstücksfront: Die Kronenbreiten der öffentlichen Bäume entlang des Grundstücks erreichen zusammen mindestens 50 Prozent der Grundstücksfront. Bei mehr als zwei Bäumen muss die Gesamtbreite der Baumkronen ebenfalls mindestens 50 Prozent der Frontseite betragen.
- Besondere Lage: Zum Beispiel an Parkplatzbuchten mit vielen Bäumen oder an vergleichbaren Flächen, an denen die Reinigung durch die Zahl der Bäume deutlich erschwert wird.
Tipps zur umweltfreundlichen Laubentsorgung
Laub mit dem Rasenmäher zerkleinern - das verringert sein Volumen.
Laubhaufen als Winterquartier für Igel, Insekten und andere Kleintiere anlegen.
Laub als Mulch oder Kompost verwenden.
Bis zu zwei Kubikmeter Laub gebührenfrei am Grünabfallsammelplatz Odenberg abgeben.
