Privatförderung
Fördermöglichkeiten für Privatpersonen
zum Einsparen von Geld, Energie und Treibhausgasen
Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge (§ 3d KraftStG)
Was bedeutet das?
- Keine Kfz-Steuer für reine Elektrofahrzeuge
- Gilt für Fahrzeuge, die vom 18.05.2011 bis 31.12.2025 erstmalig zugelassen wurden bzw. werden
- Dauer: 10 Jahre ab Erstzulassung
Passivhaus-Zuschuss (Pro Passivhaus e.V.)
Was wird gefördert?
- Private Passivhausprojekte für Wohnzwecke (nach Definition des Passivhaus Instituts Darmstadt)
- Beantragung vor Vorhabenbeginn
- Förderhöhe: 750 € Zuschuss
Fachberatung Bauen und Wohnen mit nachwachsenden Rohstoffen (Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)
Was wird gefördert?
- eine Beratung rund um Werk-, Dämm- und Ausbaustoffe sowie Anstrichsysteme, die aus der Natur stammen (telefonisch und internetgestützt)
- Bestellung kostenloser Broschüren
Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen (§ 3 Nr. 72 EStG)
Was wird gefördert?
- bestimmte Photovoltaikanlagen (§ 3 Nummer 72 Satz 1 EStG) durch eine Steuerbefreiung
Steuervergünstigungen für Denkmaleigentümer (§§ 7i, 10f, 10g, 11b EStG)
- Gefördert werden Instandsetzung, Pflege und denkmalgerechter Ausbau von Baudenkmälern.
- Gewährung von Steuervergünstigungen nach §§ 7i, 10f, 10g, 11b EStG.
- Bei selbstgenutzten Häusern bzw. Wohnungen kann der Herstellungs- oder Erhaltungsaufwand 10 Jahre mit je 9 % abgeschrieben werden.
- Bei vermieteten Objekten kann der Herstellungsaufwand 8 Jahre mit je 9 %, danach 4 Jahre mit je 7 % abgeschrieben werden.
KFW-Förderprogramm: Erneuerbare Energien „Standard“ (Kredit 270)
Was wird gefördert?
- Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
- Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)
- Maßnahmen zur Netzintegration erneuerbarer Energien
Darlehen bis zu 100 % der förderfähigen Netto-Investitionskosten, maximal 150 Mio. € pro Vorhaben
KFW-Förderprogramm: Klimafreundlicher Neubau (Kredit 296, 596)
Was wird gefördert?
- Neubau oder Ersterwerb klimafreundlicher Wohn- und Nichtwohngebäude
- Gilt für Gebäude, die dem Gebäudeenergiegesetz entsprechen und die technischen Mindestanforderungen erfüllen
- Kredit bis zu 100.000 € pro Wohneinheit
KFW-Förderprogramm: Wohngebäude Kredit – Sanierung & Kauf (Kredit 261)
Was wird gefördert?
- Sanierung oder Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses
- Kredit bis zu 150.000 € pro Wohneinheit
- Zusatzförderung möglich, z. B. für Baubegleitung
KfW-Einzelmaßnahmen (Kredit 358/359)
Was wird gefördert?
- Der KfW 358/359 Kredit, auch bekannt als Ergänzungskredit, richtet sich an Privatpersonen, die bereits eine Zusage für eine KfW-Heizungsförderung oder eine Einzelmaßnahmen-Förderung des BAFA erhalten haben. Die Förderung zielt darauf ab, energetische Sanierungsmaßnahmen zu unterstützen und die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern.
- Energieeffiziente Sanierungen und Renovierungen (z. B. Dämmung, Fenster, Türen)
- Förderhöhe bis zu 120.000 € pro Wohneinheit
KfW-Heizungsförderung (Zuschuss 458)
Was wird gefördert?
- Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme in bestehenden Wohngebäuden
- Förderfähig sind Wärmepumpen, solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen, Brennstoffzellenheizungen und wasserstofffähige Heizungen
- Förderhöhe: Basiszuschuss: 30 % der Kosten, plus Klimageschwindigkeitsbonus (bis 20 %) und Einkommensbonus (bis 30 %) bei niedrigem Einkommen (< 40 000 €/Jahr), bis max. 70 % Gesamtzuschuss, förderfähige Kosten max. 30.000 €
KfW Jung kauft Alt (Kredit 308)
Was wird gefördert?
- Familien, die eine ältere Immobilie kaufen (Energieklasse F-H) und innerhalb von 54 Monaten (4,5 Jahre) mindestens zum "Effizienzhaus 70 EE" oder "Effizienzhaus Denkmal EE" zu sanieren
- Kredithöhe 100.000–150.000 €, Einkommensgrenze: max. 90 000 € + 10 000 €/Kind
- Neu 2025: auch entgeltlich von Angehörigen gekauft zulässig, Sanierung zum Denkmal‑Effizienzhaus förderfähig
Zusätzliche Hinweise
- Beantragung der Mittel immer vor Vorhabenbeginn
- Kombination mehrerer KfW-Programme ist möglich – so kann die Förderung optimal ausgeschöpft werden.
- Energieeffizienz-Experten werden ebenfalls gefördert:
- 50 % der Beratungskosten, max. 650 € Zuschuss
- Energie-Effizienz-Experten (EEE) → Liste der förderfähigen Energieeffizienz Experten
Kurz erklärt – was macht der Energieeffizienzberater?
- Haus analysieren
- Er schaut sich Ihr Haus oder Ihre Wohnung genau an: Wie ist das Gebäude gedämmt? Wie alt ist die Heizung? Wie hoch ist der Energieverbrauch?
- Macht Sanierungsvorschläge
- Erstellt ein individuelles Sanierungskonzept – z. B. Vorschläge für neue Fenster, bessere Dämmung oder eine effizientere Heizung.
- Berechnet Kosten und Einsparung
- Sie bekommen einen Überblick, was die Maßnahmen kosten würden – und wie viel Energie und Geld langfristig gespart werden kann
- Der Berater erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) – dieser ist Voraussetzung für höhere Fördermittel bei späteren Maßnahmen
- Förderung beantragen
- Er hilft, die BAFA-Förderung für die Beratung zu beantragen
Hinweis zur Fördermittelliste
Bei der vorliegenden Aufstellung handelt es sich um eine exemplarische Auswahl möglicher Förderprogramme. Die Stadt ist bemüht, die Inhalte dieser Übersicht mit größtmöglicher Sorgfalt zu pflegen und aktuell zu halten, übernimmt jedoch keinerlei Gewähr für die Verfügbarkeit oder die Förderkonditionen der aufgeführten Programme. Detaillierte und aktuelle Informationen erhalten Sie bspw. unter www.kfw.de. Zudem steht Ihnen der Fördermittelratgeber der LEA Hessen unterstützend zur Seite, um ein geeignetes Förderprogramm für Ihr Vorhaben zu identifizieren. Fördermittelberatung Bürgerinnen und Bürger / LEA – LandesEnergieAgentur Hessen
Hinweise zu den aktuellen kommunalen Förderprogrammen im Rahmen des Stadtentwicklungs- und Dorfentwicklungsprogramms finden Sie auf den jeweiligen Seiten unserer Homepage: