Dorfentwicklung

Dorfentwicklungsprogramm

Dörfer lebendig und zukunftsfähig zu halten ist Ziel des hessischen Dorfentwicklungsprogramms der Landesregierung. Das Förderprogramm setzt wie kein anderes Förderangebot an den demografischen und strukturellen Veränderungen der ländlichen Räume an. Konkret geht es um die Stärkung und Belebung der Ortskerne und damit um Erhalt und auch Steigerung der Lebens- und Aufenthaltsqualität unserer Heimatregionen - von der Schaffung moderner Wohnformen, Gestaltung des Ortskerns, dörflicher Infrastruktur oder kultureller und sozialer Angebote.

Gudensberg ist eine von 91 ländlichen hessischen Kommunen, die Teil des Förderprogramms sind. Für die hessische Dorfentwicklung stehen jährlich rund 32 Millionen Euro zur Verfügung. Bei den geförderten Maßnahmen wird besonders darauf geachtet, dass Aspekte des regionaltypischen Bauens zur Anwendung kommen: das gilt bezüglich architektonischer Besonderheiten und der Auswahl der Baumaterialien, um das Ortsbild zu erhalten und zu gestalten. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass die betroffenen Gemeinden ihre historischen und kulturellen Werte bewahren, während sie gleichzeitig moderne und zukunftsorientierte Projekte umsetzen können. Die Fördermittel setzen sich aus Mitteln der EU, des Bundes, des Landes sowie aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs zusammen.

Bis 2030 stehen der Stadt Gudensberg nun im Rahmen des Dorfentwicklungsprogrammes umfangreiche Fördermittel zur Verfügung.

Bürgermeisterin Sina Massow freute sich über die Aufnahme:

 „Diese Förderung bietet uns die Möglichkeit, wichtige Projekte zur Weiterentwicklung unseres Ortskerns und zur Stärkung der Gemeinschaft zu realisieren.“ 

Gudensberg habe so die Chance die Attraktivität der Stadt weiter zu steigern. Die Bürgerinnen und Bürger können sich auf zahlreiche positive Veränderungen in den kommenden Jahren freuen, erklärte die Bürgermeisterin.

Welche Maßnahmen im Rahmen der Dorfentwicklung geplant sind, erfahren Sie im Kommunale Entwicklungskonzept (KEK) für Gudensberg. Das KEK bsiert auf den Wünschen und Anregungen der Gudensberger Bürger, die in verschiedenen Beteiligungsveranstaltungen gesammelt wurden.

Die Fördergebiete in den Stadtteilen

Damit eine Maßnahme im Rahmen des Dorfentwicklungsprogrammes gefördert werden kann, muss sie im Fördergebiet der einzelnen Stadtteile liegen. Wie genau die Fördergebiete aussehen und ob z.B. Ihre Immobillie darin liegt, können Sie den unten stehenden Plänen entnehmen.

Info-Abend Am 2. Juli: Sanierungsförderung für private Gebäude

Private Gebäudeeigentümer in den Gudensberger Stadtteilen haben am Mittwoch, den 2. Juli 2025, die Möglichkeit, sich umfassend über Fördermöglichkeiten zur Sanierung ihrer Immobilien zu informieren. Die Informationsveranstaltung im Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms beginnt um 19:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Maden.

Durchgeführt wird die Veranstaltung von der Bewilligungsstelle des Schwalm-Eder-Kreises, unterstützt vom Architekten Christian Gerlach, der die städtebauliche Beratung in Gudensberg übernimmt.

Das Dorfentwicklungsprogramm bietet finanzielle Unterstützung für die Sanierung, Umnutzung oder Erweiterung privater Gebäude – insbesondere in den historischen Ortskernen der Stadtteile. Voraussetzung: Das Gebäude liegt innerhalb eines festgelegten Fördergebiets. Karten der jeweiligen Fördergebiete stehen online hier zur Verfügung. 

Was wird gefördert?

Gefördert werden u. a.:

  • Außensanierung und -gestaltung von Wohn-, Wirtschafts- und Nebengebäuden
  • Energieeffiziente Umnutzung und Erweiterung
  • Maßnahmen zur Wohnraumschaffung
  • Gestaltung von privaten Hof- und Grünflächen mit ökologischer Ausrichtung

Nicht förderfähig sind gewerbliche oder großvolumige Wohnprojekte sowie Maßnahmen außerhalb der Fördergebiete oder ohne Bezug zum regionaltypischen Bauen.

So funktioniert der Weg zur Förderung:

  • Kontaktaufnahme mit dem Beratungsbüro GERLACH Architekten zur Prüfung der Förderfähigkeit
  • Vor-Ort-Beratung und Erstellung eines kostenfreien Beratungsprotokolls
  • Angebotseinholung und ggf. Einholung erforderlicher Genehmigungen
  • Online-Registrierung und Antragstellung über das LaWiLe-Portal
  • Prüfung und Bewilligung durch den Schwalm-Eder-Kreis – erst danach darf mit der Sanierung begonnen werden
  • Umsetzung und Nachweis der Maßnahme
  • Auszahlung der Fördermittel nach Abschlussprüfung

Wie hoch ist die Förderung?

  • Gefördert werden bis zu 35 % der förderfähigen Nettokosten, mit maximal:
  • 45.000 € für allgemeine Maßnahmen
  • 60.000 € bei denkmalgeschützten Gebäuden
  • 200.000 € bei Umnutzung von Wirtschaftsgebäuden zur Wohnraumschaffung
  • Die Mindestgrenze für eine Förderung liegt bei 10.000 € Nettokosten.

Die Stadt Gudensberg lädt alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden in den Stadtteilen herzlich ein, sich über diese lohnenswerte Fördermöglichkeit zu informieren. Nutzen Sie die Gelegenheit, Fragen direkt an die Expertinnen und Experten vor Ort zu stellen!

Kontakt für Beratung:

GERLACH Architekten, 05622 918823, Mail: info@gerlach-architekten.com

Kontakt Bewilligungsstelle:

Schwalm-Eder-Kreis, FB 80.3, Hr. Marc Koller, 05681 775-8044, Mail: marc.koller@schwalm-eder-kreis.de oder regionalentwicklung@schwalm-eder-kreis.de