Fördermittel Vereine Ehrenamt
Fördermittel für vereine und Ehrenamt
Vereine, Initiativen und engagierte Bürgerinnen und Bürger in den Gudensberger Stadtteilen können im Rahmen der Dorfentwicklung Fördermittel für ehrenamtliche Kleinprojekte beantragen. Unterstützt werden Vorhaben, die das Dorfleben stärken, die Lebensqualität verbessern und die Ortskerne beleben. Eine Förderung ist ausschließlich für Projekte in den sechs Stadtteilen möglich. Projekte in der Kernstadt sind von der Förderung ausgeschlossen.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Vereine und Verbände,
- gemeinnützige Organisationen,
- private Initiativen,
- engagierte Bürgerinnen und Bürger aus den Gudensberger Stadtteilen.
Was wird gefördert?
- Anschaffungen und Investitionen mit einem Einzelwert von mehr als 410 Euro bis 3.000 Euro (jeweils ohne Mehrwertsteuer),
- Materialien und Geräte für ehrenamtliche Arbeiten,
- Kosten für besondere Veranstaltungen, beispielsweise Raummiete oder eine angemessene Bewirtung,
- Dienstleistungen wie Öffentlichkeitsarbeit oder Druckkosten.
Beispiele für förderfähige Projekte
- Bierbänke und Tische für Veranstaltungen,
- Materialien zur Gestaltung einer Grünfläche,
- Druck einer Broschüre zur Geschichte eines Stadtteils,
- Notenständer für Musikgruppen oder Chöre.
Höhe der Förderung
Die Förderung beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
So werden die Anträge ausgewählt
Über die Förderung entscheidet die Steuerungsgruppe der Dorfentwicklung. Sie prüft, ob die Projekte die Fördervoraussetzungen erfüllen, und bewertet sie nach festgelegten Kriterien. Wenn mehr Anträge eingehen als Fördermittel zur Verfügung stehen, entscheidet diese Bewertung über die Vergabe der Fördermittel.
