Wasserwerk Gudensberg/Deute/Dissen
Wechsel des Wasserzählers
Das Eichgesetz schreibt vor, dass Wasserzähler alle sechs Jahre geeicht werden müssen – in der Regel geschieht dies durch Tausch des Altgerätes gegen einen neuen Zähler. Für die Einhaltung der Eichpflicht ist der Hausbesitzer oder Wohnungseigentümer verantwortlich. Der Austausch wird durch Mitarbeiter des Wasserwerks durchgeführt. Vereinbaren Sie hier einen Termin zum Austausch ihres Wasserzählers.