Gudensberg2030

Wettbewerb zur Neugestaltung des Alten Markt


Vorteile eines Wettbewerbs

In einem Wettbewerb entstehen mehrere verschiedene Entwürfe, zwischen denen ausgewählt werden kann. Dieses vielfältige Angebot garantiert unverwechselbare und hochwertige Antworten auf die Anforderungen der Planungsaufgabe. Viele kluge, erfahrene und kreative Köpfe beschäftigen sich mit dieser Aufgabe und präsentieren Lösungen. Sie haben an verschiedenen Universitäten studiert, besitzen unterschiedliche berufliche Erfahrungen und kommen aus ganz Deutschland. Diese Vielfalt wird sich in ihren Entwürfen zeigen. Im herkömmlichen Planungsverfahren hingegen arbeitet nur ein Büro und liefert einen Entwurf.

Das gewählte Verfahren ist natürlich abhängig von der Schwierigkeit der architektonischen und freiraumplanerischen Aufgabenstellung.

Die Wettbewerbsaufgabe

Der Alte Markt und das Kirchenumfeld ist ein eher schwieriger Fall:

  • es gibt fast keine ebenen Flächen,
  • er ist historisch gewachsen und gehört zum Denkmalensemble,
  • die Kirche prägt den gesamten Platz und ist ein eigenständiges, wertvolles Baudenkmal
  • ebenso wie die über 350 Jahre alten Fachwerkhäuser,
  • es gibt mehrere Nutzergruppen (Anwohnende, Gebäudeeigner, KirchgängerInnen, Gäste/Besucher/Tagestouristen),
  • es besteht die Notwendigkeit des Anwohnerparkens.

2019 fand eine erfolgreiche Bürgerbeteiligung bei der Erarbeitung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) statt. Dabei diskutierten Gudensberger Bürgerinnen und Bürger ihre Anregungen und Ideen für eine Neugestaltung des Alten Markts und des Kirchenumfelds. Als Kernpunkt stellte sich der Wunsch nach einer höheren Aufenthaltsqualität und besserer Nutzungsmöglichkeiten, z. B. für Veranstaltungen, heraus.

Eine zweite Ideensammlung findet 2021 am Beginn des Wettbewerbsverfahrens statt.

Alle am Wettbewerb teilnehmenden Planungsbüros erhalten die Ergebnisse der Bürgerbeteiligungen ausgehändigt.

Das Preisgericht ermittelt den Siegerentwurf

Ein berufenes Preisgericht mit Gudensberger VertreterInnen und externen und unabhängigen Fachleuten entscheidet objektiv und sachorientiert, wer Sieger des Wettbewerbs wird. Die Urheber der Entwürfe sind dem Preisgericht nicht bekannt; die Entwürfe sind anonymisiert.

In der Sitzung des Preisgerichts werden in einzelnen Bewertungsrunden immer weitere Entwürfe aussortiert. So arbeitet sich das Preisgericht von den weniger gelungenen zu den besten Entwürfen vor. Dabei entsteht die Rangfolge der Entwürfe bis hin zum Siegerentwurf und den Platzierungen. Die Sitzung endet mit der Aufhebung der Anonymität durch das Öffnen der Verfassererklärungen. Erst jetzt, nachdem die Entscheidung schon gefallen ist, weiß das Preisgericht, welches Büro der Sieger ist.

Der Siegerentwurf bildet die Grundlage der weiteren Planung; er ist faktisch eine Leitidee und ein Rahmenplan. Erst in der sogenannten Ausführungsplanung werden dann die Details exakt festgelegt.

Der Ablauf des Wettbewerbsverfahrens in einzelnen Schritten

1. Die Formulierung der Wettbewerbsaufgabe, der sogenannten Auslobung, ist der erste Schritt. Die Wettbewerbsaufgabe beinhaltet das Thema, die Zielsetzung und die Rahmenbedingungen des Wettbewerbs. Die Grundlage und den Kerninhalt bilden die im ISEK niedergeschriebenen Ziele, die in der Bürgerbeteiligung 2019 erarbeitet wurden.

2. Nach gemeinsamer Festlegung der Auslobung erfolgen die Veröffentlichung des Wettbewerbsvorhabens in der Fachpresse. Anschließend wird die Qualifikation der Planungsbüros, die sich zur Teilnahme gemeldet haben, geprüft.

3. Erst dann erhalten die teilnehmenden Planungsbüros die Auslobung.

4. Im Rahmen eines Kolloquiums können die teilnehmenden Büros Fragen stellen. Sie werden von den mit der Auslobung beauftragten Fachleuten und vom Preisgericht beantwortet. Fragen und Antworten werden protokolliert und sind Bestandteil der Auslobung.

5. Die Abgabe der Wettbewerbsbeiträge, also der Entwürfe, erfolgt anonym und gewährleistet die Chancengleichheit aller Teilnehmenden.

6. Anschließend erfolgt die Vorprüfung der Entwürfe unter Wahrung der Anonymität. Kontrolliert werden die Einhaltung der formalen Auslobungsbedingungen, die fristgerechte Abgabe der Arbeiten und die Vollständigkeit der Unterlagen. Daneben erfolgt die fachliche Prüfung der Inhalte, die Einhaltung der Belange des Baurechts oder auch der Funktionszusammenhänge. Die Arbeiten werden dabei nur kontrolliert, aber nicht inhaltlich bewertet.

7. Das Preisgericht beurteilt in einer meist eintägigen Sitzung die Wettbewerbsarbeiten und wählt den Siegerentwurf und den 2. und 3. Platz.

8. Die Veröffentlichung des Wettbewerbsergebnisses beendet das Verfahren. Außerdem werden alle Wettbewerbsbeiträge öffentlich ausgestellt und präsentiert.

Das klingt kompliziert, verspricht aber, wie man aus vielen Beispielen weiß, sehr ansprechende und funktionale Entwürfe.

Der Wettbewerb wird von der DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH betreut. Auch unser Fördergebietsmanagement, akp_ Stadtplanung + Regionalentwicklung aus Kassel, steht beratend zur Seite.

Über den Stand des spannenden Wettbewerbs wird fortlaufend in den Medien und auf dieser Webseite informiert werden.