Interkommunales Gewerbegebiet "Auf der Hofstatt"


Gewerbeflächen fehlen

In der Parlamentsdebatte hatte Bürgermeisterin Sina Best deutlich gemacht, dass es derzeit an Gewerbeflächen in Gudensberg fehle. Der Stadt liegen bereits mehrere Interessensbekundungen von ortsansässigen Handwerks- und Gewerbebetrieben vor, deren derzeitige Firmensitze zu klein werden, erläuterte die Rathauschefin. Gudensberg wie auch Niedenstein benötigten neue Bauflächen, um eine Abwanderung von ortsansässigen Betrieben zu vermeiden und diesen Entwicklungsperspektiven zu geben. Um den Bau weiterer großer Logistikhallen gehe es nicht, betonte Best. Dafür seien die geplanten Teilgrundstücke zu klein.

Klima- und umweltfreundliches Gewerbegebiet

Mit dem Bebauungsplan Nr. 91, „Auf der Hofstatt“, soll ein ca. sieben Hektar großer Bereich als Gewerbegebiet ausgewiesen werden. Vorgesehen ist, das Gebiet in Bauabschnitten, entsprechend dem Bedarf, zu erschließen. Bereits im Vorfeld wurden ökologische Aspekte gutachterlich beleuchtet. Ergebnisse dieser Gutachten sollen in die Planung einfließen. So ist zum Beispiel vorgesehen, klimaschützende Auflagen wie die Nutzung erneuerbarer Energien oder eine verbindliche Dachbegrünung in die Festsetzungen des Bebauungsplanes aufzunehmen.

Zum Artenschutz sollen fünf Ausweichflächen für die Feldlerche (5 x 1.000 qm) sowie ein Schafstelzenrevier festgesetzt werden. Weiterhin sehen die Planungen ein Regenrückhaltebecken vor, um eine Mehrbelastung des Goldbachs durch Oberflächenwasser zu belasten. Durch die Kombination mit den Gründächern bietet das Becken einen Überflutungsschutz wie bei einem 100jährigen Starkregenereignis.

Intensive Bürgerbeteiligung vorgesehen

Die Stadtverordneten beschlossen außerdem, eine Bürgerinformationsveranstaltung zu dem möglichen neuen Gewerbegebiet anzubieten, sobald ein substanzieller Informationsstand erreicht sei. Das Bauleitplanverfahren wird voraussichtlich etwa 1 Jahr dauern. Die einzelnen Verfahrensschritte sind durch das Baugesetzbuch vorgegeben. Der Magistrat ist nun beauftragt, die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange einzuholen und die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Am Abschluss des Verfahrens steht ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über den fertigen Bebauungsplan, nachdem weitere Anregungen aus der Beteiligung verschiedener Behörden und der Öffentlichkeit eingearbeitet wurden.

Lage des geplanten Gewerbegebietes an der Besser Straße.