Geflüchtete
Info-Veranstaltung zur Containerlösung
Dazu hat der Schwalm-Eder-Kreis gemeinsam mit der Stadt Gudensberg nach einem möglichen Standort gesucht. Zwei mögliche Standorte für die Wohncontainer wären geeignet: die Freifläche am F26 und als Alternativstandort der Alte Sportplatz. Beide Standorte sind erschlossen und liegen zentral, sodass die geflüchteten Menschen Einkaufsmöglichkeiten, Busanbindungen, Ärzte und Integrationsangebote fußläufig erreichen können.
Informationsveranstaltung am 20. November
Über die Containerlösung und die beiden möglichen Standorte wollen der Schwalm-Eder-Kreis und die Stadt Gudensberg alle Bürgerinnen und Bürger am 20. November um 18 Uhr im F26 in der Fritzlarer Straße 26 in Gudensberg informieren. Sie haben hier auch die Möglichkeit, ihre Anregungen für die Wahl des Standortes für die Modulbauweise einzubringen.
Die Unterkunft
Die mobilen Container verfügen über mehrere Raumeinheiten. In einem Schlafraum können bis zu vier Menschen untergebracht werden. In den Sanitärcontainern, bei denen Männer und Frauen getrennt sind, gibt es Duschen, Toiletten und Waschmaschinen. Kochmöglichkeiten haben die Bewohner in separaten Küchencontainern. Im Aufenthaltscontainer, der aus vier Raumeinheiten besteht, können sie essen, aber auch zusammensitzen. Am neuen Standort sollen 59 Plätze geschaffen werden. 40 dieser Plätze werden mit Geflüchteten aus der Gemeinschaftsunterkunft in der Weinbergstraße belegt, die zum Jahresende schließen wird. Insgesamt werden nur 19 geflüchtete Menschen mehr in Gudensberg unterkommen.
Hintergrund: Vielfältige Fluchtursachen
Nach wie vor ist Deutschland das Ziel einer großen Zahl von Menschen, die ihre Heimat verlassen, weil sie dort um Leben und Gesundheit fürchten müssen. Egal, ob es sich um Menschen handelt, die sich in einem Asylverfahren befinden, die vor einem Krieg geflohen sind oder die aus anderen Gründen Schutz benötigen; nach dem „Königsteiner Schlüssel“ sind die Bundesländer verpflichtet, die Geflüchteten nach einem Aufteilungsschlüssel aufzunehmen und unterzubringen. Die Länder verteilen diese Menschen wiederum auf die kreisfreien Städte und Landkreise in Relation zu deren Einwohnerzahl weiter. In der Folge versuchen die Landkreise, ihre zugehörigen Kommunen möglichst ausgewogen mit den ankommenden Menschen zu belegen.