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Repräsentativer Wahlbezirk


Diese gibt Aufschluss über das Wahlverhalten der hessischen Wählerinnen und Wähler - genauer über die Wahlbeteiligung und Stimmabgabe. So können die Wahlergebnisse nach Alter und Geschlecht ausgewertet werden. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass die Stimmabgabe nach wie vor anonym erfolgt und keinen Rückschluss auf die Stimmabgabe einzelner Wählerinnen und Wähler gibt – das Wahlgeheimnis wird nicht verletzt.

Die Wahlbezirke wurden zufällig ausgewählt und entsprechen drei Prozent aller hessischen Wahlbezirke. In den Stichprobenwahlbezirken werden die Wählerverzeichnisse und die abgegebenen Stimmen ausgewertet und Angaben zum Geschlecht und zur Altersgruppe verfasst. Darüber hinaus werden keine weiteren personenbezogenen Daten erhoben.

Wie werden die Daten erfasst?

Die Stimmzettel sind im oberen Bereich mit einem so genannten Unterscheidungsaufdruck versehen. Dieser ermöglicht eine Differenzierung der Stimmabgabe nach Geschlecht und Altersgruppe. Um die Auszählung zu vereinfachen, wird dabei neben der Geschlechts- und Altersangabe ein Großbuchstabe beigefügt.

Wer wertet die Daten aus und wo sind sie zu sehen?

Die Daten aus der repräsentativen Wahlstatistik werden von den Kommunen und dem Hessischen Statistischen Landesamt ausgewertet. Dabei werden die Stimmzettel getrennt ausgewertet, was gewährleistet, dass Wählerverzeichnisse und Stimmzettel nicht zusammengeführt werden können. Die Ergebnisse werden in einem statistischen Bericht veröffentlicht. Ausgewählte Daten sind auf der Homepage des statistischen Bundesamtes nach der Auswertung einsehbar.

Hier, auf der Website des statistischen Bundesamtes, finden Sie mehr .