Verwaltung
Wechsel in der Gleichstellungsarbeit der Stadt Gudensberg
Als Nachfolgerin wurde Verena Kopp bestellt. Sie ist im Bereich der Bauverwaltung tätig und wird sich künftig für die Gleichstellung von Frauen und Männern der Stadtverwaltung engagieren. Ihre Vertretung übernimmt Agnes Weiß. Sie ist im Bereich Finanzen beschäftigt.
Eine Gleichstellungsbeauftragte ist in der Bundesrepublik Deutschland eine Funktion innerhalb einer Behörde, einer sozialen Einrichtung, einer Gemeinde oder eines Unternehmens, die sich mit der Förderung und Durchsetzung der Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen, Männern und Diversen befasst und für die jeweilige Institution oder das jeweilige Unternehmen interne Aufgaben wahrnimmt.
In jeder Dienststelle mit mindestens 100 Beschäftigten ist aus dem Kreis der weiblichen Beschäftigten eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Dies kann dem Gesetz nach nur eine Frau werden. Die Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartnerin für Angestellte bei der Stadt Gudensberg. Zu den Aufgaben gehören die Beratung bei Fragen zur Gleichberechtigung, die Mitwirkung bei Personalentscheidungen und die Entwicklung von Maßnahmen zur Chancengleichheit. Den rechtlichen Rahmen gibt das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) vor, das die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Beseitigung bestehender Benachteiligungen und die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit fördert.