Landtagswahl

Das Wahlamt informiert


Mit der Erststimme entscheiden sich die Wählerinnen und Wähler für die Wahl einer beziehungsweise eines Wahlkreisabgeordneten und mit der Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei.

Auch in Gudensberg können Sie wählen. Den Wahlbezirk finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Auf Antrag können Sie jedoch in einen anderen Wahlbezirk wechseln, wenn der Wahlraum ihres Wahlkreises beispielsweise nicht barrierefrei erreichbar ist, sie aber darauf angewiesen sind. Hierzu benötigen Sie einen Wahlschein, den Sie im Wahlbüro erhalten. Beantragen können Sie diesen bis Freitag, 06. Oktober, 13 Uhr im Wahlbüro. Telefon: 05603/933-180.

Aber auch, wenn sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht finden, können Sie Ihre Stimme abgeben. In diesem Fall sollten Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit in das Wahllokal bringen und sich vorab informieren, in welchem Wahlbezirk Sie eingetragen sind.

Folgende Wahllokale gibt es in Gudensberg:

Wahlbezirk

Wahllokal

Anschrift

Barrierefreiheit

Bemerkung

10

Bürgerhaus Saal 1

Kasseler Straße 2

ja

 

11

Bürgerhaus Saal 2

Kasseler Straße 2

ja

 

12

KiGa, Kastanienweg

Kastanienweg 2

ja

 

13

KiGa, Holzweg

Holzweg 22

ja

kleine Kante

20

Alte Schule Deute

Schulstraße 10

nein

 

30

DGH Dissen

Haldorfer Straße 14

nein

 

40

DGH Dorla

Wehrener Staße 18

ja

 

50

DGH Gleichen

Am Burgfeld 3

ja

 

60

DGH Maden

Hans-Geißer-Straße 1

Ja

 

70

DGH Obervorschütz

Poststraße 10

ja

 


Briefwahl und Krankheit:

Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 13 Uhr, während der Dienststunden im Briefwahlbüro oder im Bürgerbüro beantragt werden. Der Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Möchten Sie Briefwahlunterlagen für eine andere Person abholen, ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Diese Vollmacht kann durch einen handschriftlichen Vermerk, in dem der Abholer Namentlich genannt wird, auf der Wahlbenachrichtigung (Rückseite) erteilt werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ohne Vollmacht keine Briefwahlunterlagen herausgegeben werden dürfen!

In besonderen Fällen, beispielsweise wegen Krankheit, ist die Beantragung der Briefwahl noch bis Sonntag, 8. Oktober, 15 Uhr, möglich. Eine Vertrauensperson des Wählers kann in diesem Fall mit dem unterschriebenen Antrag und einer Vollmacht die Briefwahlunterlagen beim Wahlbüro abholen.

Sollten Sie noch Fragen anlässlich der Landtagswahlen haben, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Wahlamt der Stadt Gudensberg
E-Mail: wahlen@stadt-gudensberg.de
Kassler Straße 2, 34281 Gudensberg

Telefon: 05603 933-180