Energie

Förderung für kommunale Wärmeplanung


Der Kernpunkt des Gesetzes ist das klimafreundliche Heizen. Für die Stadt Gudensberg heißt das, dass sie bis zum 30. Juni 2028 eine kommunaler Wärmeplanung erstellen muss. Diese ist ein strategisches Planungsinstrument. Es wird eine detaillierte Bestands- und Potenzialanalyse angefertigt und die Wärmeversorgungsstruktur und die Wärmenachfrage räumlich dargestellt. Diese Analyse bildet die Grundlage für die Planung und Umsetzung kurz-, mittel- und langfristiger Maßnahmen, beispielweise, wie Energie eingespart und wo erneuerbare Energien sinnvoll eingesetzt werden können. 

Die Stadt Gudensberg hat sich bereits vor der Verpflichtung per Gesetzt damit beschäftigt, eine kommunale Wärmeplanung zu realisieren und im Juli 2023 beim Bund eine Förderung beantragt. Mit der Planung selbst soll ein Ingenieurbüro beauftragt werden. Die geschätzten Kosten betragen rund 70.000 Euro. Im Fall der Förderzusage, übernimmt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz 90 Prozent der Kosten.

Hintergrund

Die Länder werden mit dem Gesetz verpflichtet, Wärmeplanungen zu erstellen. Wärmepläne sollen in Großstädten (mehr als 100.000 Einwohner) bis zum 30. Juni 2026 vorliegen, in Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern - wie es Gudensberg ist - bis zum 30. Juni 2028. Kleinere Gemeinden (unter 10.000 Einwohner) können ein vereinfachtes Wärmeplanungsverfahren durchführen. Darüber entscheiden die Länder. Städte und Gemeinden sollen in kommunalen Wärmeplanungen eine Infrastruktur für die Wärmeversorgung von einzelnen Quartieren, Stadtteilen oder der ganzen Stadt entwickeln. Die Wärmeplanung soll die Grundlage für eine treibhausgasneutrale kommunale Wärmeversorgung schaffen.