Förderung

Fördermittel für Vereine und Ehrenamt in den Stadtteilen


Gefördert werden können Projekte, die das Dorfleben bereichern, die Lebensqualität verbessern oder die Ortskerne stärken. Voraussetzung ist, dass sich das Vorhaben auf mindestens einen der sechs Gudensberger Stadtteile bezieht und den Zielen des Kommunalen Entwicklungskonzepts entspricht. Eine Förderung für Projekte in der Kernstadt ist nicht möglich.

Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände, gemeinnützige Organisationen, private Initiativen sowie engagierte Bürgerinnen und Bürger aus den Gudensberger Stadtteilen.

Gefördert werden können unter anderem:

  • Anschaffungen und Investitionen mit einem Einzelwert von mehr als 410 Euro bis 3.000 Euro (jeweils ohne Mehrwertsteuer),
  • Materialien und Geräte für ehrenamtliche Arbeiten,
  • Kosten für besondere Veranstaltungen, zum Beispiel Raummiete oder eine angemessene Bewirtung,
  • Dienstleistungen wie Öffentlichkeitsarbeit oder Druckkosten.

Mögliche Beispiele sind:

  • Bierbänke und Tische für Dorfveranstaltungen,
  • Materialien zur Gestaltung einer Grünfläche,
  • Druck einer Broschüre zur Geschichte eines Stadtteils,
  • Notenständer für Musikgruppen oder Chöre.

Die Förderquote beträgt 100 Prozent.

Über die eingereichten Anträge entscheidet die Steuerungsgruppe der Dorfentwicklung. Dabei wird geprüft, ob die Projekte die Förderbedingungen erfüllen. Außerdem werden sie nach festgelegten Kriterien bewertet. Sollten mehr Anträge eingehen als Fördermittel zur Verfügung stehen, entscheidet diese Bewertung über die Auswahl.

Die Richtlinien des Förderprogramms, die Bewertungskriterien sowie eine Übersicht der Fragen im Antragsformular stehen unter www.gudensberg.de zum Download bereit. Die Bewerbung kann direkt auf der städtischen Homepage über ein Online-Formular bequem und schnell abgesendet werden. Die Anträge finden Sie hier.

Bei Fragen hilft Eberhardt Kettlitz gerne weiter. Eine Kontaktaufnahme per E-Mail (e.kettlitz@stadt-gudensberg.de) wird bevorzugt.